Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio?

4 Antworten

Wenn ich das richtig verstehe ist das ganze eine Zusatzleistung die Geld kostet, aber mit dem eigentlichen Vertrag nichts zu tun hat.

Dementsprechend wenn du die dazu gebuchte Leistung nicht abrufen kannst, dürfte dir diese auch nicht berechnet werden.

Den eigentlichen Vertrag berührt diese Regelung nicht und es kann dadurch auch keine Sonderkündigung geltend gemacht werden für den Hauptvertrag.

Das kann Dir nur ein RA sagen. Nichtjuristen dürfen auch gar keine juristische Auskunft erteilen. Ich denke aber dass das ein Grund zu Kündigung wäre. Ein Vertrag kann ja nicht mal eben einseitig geändert werden.


DmKVT8 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 23:43

vielen Dank für die Antwort. Ich denke eine Einschätzung anhand der persönlichen Meinung sollte aber kein Problem sein oder?

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Ich sehe anhand Deiner Fragebeschreibung kein Sonderkündigungsrecht, sofern dieses Cross-Ding nicht Vertragsbestandteil ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

DmKVT8 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 10:01

Dann werde ich mal genauer schauen müssen ob dies im Vertrag aufgeführt ist

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Ich bin da bei Dir! Zuvor solltest Du beim Studio schriftlich auffordern den Vertragsgemäßen Zustand innerhalb 14 Tagen wiederherzustellen! Sonderkündigung wegen Nichterfüllung des Vertrages androhen! Diese Aufforderung nicht per Mail, sondern schriftlich am besten über den Gerichtsvollzieher! Wird dann der Zustand nicht abgestellt, kündigen wegen Nichterfüllung und auch die mit Gerichtsvollzieher zustellen lassen!

Dann auf lange Mahnungen und Inkassoversuche einstellen, beantworten, aber nicht nachgeben! Vor Gericht gehen die nicht!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung