Sonderkündigungsrecht bei Branchenbucheintrsg?
Aufgrund von einer Preiserhöhung haben wir den Eintrag gekündigt. Der Verlag hat eine Preisreduzierung vorgenommen, die wir nicht wollten. Haben daraufhin schriftlich gekündigt und von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Der Verlag akzeptiert es nicht und besteht auf die Forderung. Was kann ich machen?
Danke für Ratschläge
3 Antworten
Wendet Euch an einen Anwalt.
Mit so dürftigen Informationen kann ich nur raten, einen Anwalt aufzusuchen. Bei Verträgen zwischen Unternehmern gelten eine Reihe verbraucherschützender Regeln nicht. Es kann daher sein, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht. Ab Kosten von 300 € aufwärts ist der Gang zum Anwalt in der Regel sinnvoll.
du hast einen Vertrag, der kann nicht einseitig geändert werden. somit kannst du fristgerecht kündigen.
bei einer Beitragserhöhung dürfte ein Sonderkündigungsrecht zum Tragen kommen
was steht im Vertrag selbst
Auftrag (Medienpaket) vom 22.1.2022
Automatische Verlängerung 1 Jahr
Hinweis zum Auftrag: für die ersten beiden Abrechnungsjahre nach Abschluss des Abo Auftrages besteht eine Preisgarantie auf Basis des Abschlusszeitpunktes. Ab dem 3. Jahr der Laufzeit eines Abo Auftrages erfolgt jeweils eine jährliche preisanpassung in Höhe von jeweils 2% des Netto auftragswertes.
es wurden allerdings 10% erhöht!
wir waren nicht mit einverstanden und haben sofort gekündigt und der Verlag hat den alten Preis angepasst. Wir haben dann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, was allerdings der Verlag nun nicht anerkennen will