Sollte mein Freund sich sein zustehenden Unterhalt holen oder sollte er einen Kredit aufnehmen?
Hallo!
Ich bin derzeit in einer Zwickmühle, da mein Freund, welcher dieses Jahr sein Abitur gemacht hat, außerhalb seiner Heimatstadt (maximal 120km entfernt) studieren möchte.
Das Problem: Seine Eltern sind absolut keine Fans davon. Seine (verheirateten) Eltern haben exakt zum Zeitpunkt der Abitur-Prüfungen sich ein Grundstück gekauft und mit den Hausbau begonnen. Tatsächlich verdienen beide Elternteile lt. Bafög-Rechner zu viel damit er Bafög beziehen kann, weshalb die Eltern vollständig Unterhaltspflichtig sind. Er versuchte sie mit einen 400€/Monat Angebot entgegen zu kommen, aber beide Elternteile verneinten dies und meinten, das er Pendeln sollte (er hat keinen Führerschein und die Fahrt würde sich auf ca. 5-6h pro Tag hochrechnen, weil sie in einen Dorf wohnen). In der Heimatstadt kann er auch nicht studieren, da er unter anderem Land vor seinen Eltern gewinnen möchte, da sie ein wichtiger Punkt seiner derzeitigen Therapie sind. Laut §1601 BGB sind seine Eltern in jenem Fall Unterhaltspflichtig und müssen ihn unterstützen, jedoch argumentieren sie mit 2 Argumenten:
1. Wenn sie Unterhalt zahlen würden, müssten sie das Haus verkaufen, da sie dann zu wenig Geld hätten.
2. Der Vater ist noch in Insolvenz (er hat vor 2-3 Jahren gefeiert, das er aus der Insolvenz raus sei) und deshalb haben sie kein Geld für ihn.
Nun überlegt er, seiner mentalen Gesundheit zugunste, einen Studienkredit aufzunehmen und damit zu studieren. Da er Diplom Maschinenbau studieren möchte, wären das 5 Jahre Studium. Wenn er also die Regelstudienzeit einhält und den Kredit daraufhin in 6 Jahren abbezahlt, wären das ca 50'000€ Schulden.
Ich verstehe den Fakt, das er keine weitere Konfrontation mit seinen Eltern möchte, um seine mentale Gesundheit weiterhin zu wahren, jedoch bin ich mir unsicher, ob sich das in diesem Fall lohnen würde. Ich würde gerne ein paar andere Lösungsvorschläge hören, da ich bezweifel, das es nur diese 2 Optionen geben muss.
Viele Dank im Voraus!
3 Antworten
Als erstes stellt er einen BAföG Antrag - Rechner hin oder her.
Und sobald er den Bescheid vorliegen hat, ist er schon ein Stück weiter. Bekommt er zumindest anteilig BAföG, bzw. einen ablehnenden Bescheid und die Eltern verweigern die Zahlung die sich rechnerisch nach BGB ergibt bzw. verweigern die Auskunft über ihr Einkommen, dann stellt er einen Antrag auf Vorausleistung. Das Amt zahlt dann BAföG und kümmert sich um die Ansprüche gegen die Eltern. Er kann dann aber erstmal in Ruhe studieren.
Seine Eltern zu verklagen kann sich hinziehen. Solange fließt dann eben auch kein Geld.
Ein Studienkredit wäre natürlich eine Möglichkeit jeder Konfrontation mit den Eltern aus dem Weg zu gehen. Bis das mit dem BaföG geklärt ist, kann er so auch die ersten Wochen überbrücken.
Zu dem Hausbau, der Insolvenz und den tatsächlichen Finanzen der Eltern kann man so natürlich nichts sagen. Wie man sich allerdings nach einer Insolvenz oder angeblich während einer Insolvenz gleich einen Hausbau leisten kann, erschließt sich mir auch nicht.
Wenn der Vater noch in Insolvenz wäre, könnten sie ganz sicher kein Haus bauen bzw.bauen lassen, dann ginge alles über den unpfändbaren Selbstbehalt an die Gläubiger.
Eltern müssen sich vorher überlegen ob sie Kinder in die Welt setzen oder lieber ihre Träume verwirklichen möchten.
Kinder bringen nun einmal Pflichten mit sich, die Eltern sind bis zum Abschluss einer Erstausbildung oder Studium bei entsprechender Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet.
Dann hätten sie warten müssen, bis das oder die Kinder einen entsprechenden Abschluss in der Tasche haben, bevor sie ihre Träume in die Tat umsetzen.
Eine solche Pendelzeit ist auf keinen Fall zumutbar für das Kind, auch wenn das die Eltern anders sehen !
Lebt er nicht mehr im Haushalt der Eltern, hat eine eigene Meldeanschrift, ist unter 25 und es besteht Anspruch auf Kindergeld, dann steht ihm erst einmal das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn er von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommt.
Derzeit hätte er dann mit eigener Meldeanschrift einen theoretischen Unterhaltsanspruch von 930 Euro im Monat, ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Bafög - müsste durch Antragstellung geprüft werden.
Das Kindergeld wird darauf voll angerechnet und ein möglicher Bafög - Anspruch auch.
Würde er nur wenig oder gar keinen Anspruch auf Bafög - geben, würde im Bafög - Bescheid stehen was die Eltern entsprechend ihres Einkommens an Unterhalt zahlen müssten.
Man müsste dann natürlich zwischen dem möglichen Unterhaltsanspruch bei Bafög - und dem nach dem BGB - nach der Düsseldorfer Tabelle unterscheiden.
Wie erklärt, läge der Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle mit eigener Meldeanschrift bei derzeit 930 Euro und Kindergeld und mögliches Bafög - würden darauf angerechnet.
Nur wenn er diese 930 Euro nicht erreichen würde und die Eltern laut Bafög - Bescheid entsprechend leistungsfähig wären, müsste er seine Ansprüche im schlimmsten Fall mit Hilfe eines Anwalts beim Familiengericht durch eine Klage gegen die Eltern durchsetzen.
Eigentlich wäre hier das Folgende das Richtige:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Allerdings kommt es dann natürlich – auch wenn das Amt klagt und nicht direkt Drein Freund – dennoch zu einer Konfrontation mit den Eltern. Die sich aber unterhaltsrechtlich falsch verhalten.