Sollte man Leuten die arbeiten gehen können aber keine Lust haben das Bürgergeld kürzen oder sogar entziehen?
2 Antworten
Nochmal: Man ist verpflichtet arbeiten zu gehen. Das ist Gesetz! Wer sich nicht bemüht oder den Vermittlungsvorschlägen der Jobcenter nicht entsprechend folgt, muss entsprechend § 31 SGB 2 mit Leistungsminderungen rechnen.
Wer seinen Job kündigt und seine Hilfebedürftigkeit herbeizuführen muss nach § 34 SBG 2 mit der Erststattung des Bürgergeldes rechnen.
Wer seinen Job kündigt und seine Hilfebedürftigkeit
Das gälte, wenn an Stelle des "und" ein "um" stände.
Habe doch geschrieben dass ich mich vertippt habe. Aus dem Gesetz wird der Kontext aber klar.
Nun, Du kannst / könntest Deine Text korrigieren. Hast es nicht getan.
Das gilt nur für Kommentare
Antworten kann ich noch nach Monaten ändern. (... zumindest bei mir)
Ich leider nicht. Sonst hätte ich mich nicht entschuldigt und hätte es geändert. Liegt evtl es an meinem geringeren Lvl hier. Ab wann geht das? Oder gilt das für PC? Ich schrieb mit dem Smartphone. Hier kommt ständig Werbung was die Sache schwerer macht. Also nochmals sorry. Genug Fragen beantwortet?
Ab wann geht das?
Kann mich an keine Beschränkung erinnern
Oder gilt das für PC?
Smartphon lässt das auch zu (gerade getestet)
Bei mir leider nicht. Weder in der mobilen noch in der Desktopansicht.
Ja, es ist ohnehin eine Schnapsidee unwilligen Bürgern, die eine Arbeit verweigern, eine Unterstützung zu zahlen, denn das hält wirtschaftlich kein Staat auf die Dauer aus, zumal das den Steuersack erheblich schwächt, sowie die Stimmung der Steuerzahler auch gerade nicht heben wird.
Alleine solche Gesetze zeugen von wirtschaftlicher Unkenntnis, wie ein Staat funktioniert.
Alleine solche Gesetze zeugen von wirtschaftlicher Unkenntnis, wie ein Staat funktioniert.
... und Deine Antwort zeugt von Unkenntnis des GG
die gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus finanziert der Staat soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Sozialhilfe. Kranke usw.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Das ist doch in Ordnung, warum sollte ich das nicht kennen. Es geht um Faulheit und Müßiggang, der nach meiner Meinung hofiert wird und das ist bedenklich.
. Es geht um Faulheit und Müßiggang, der nach meiner Meinung hofiert wird und das ist bedenklich.
Das sehe ich allerdings ebenso.
Und warum dann der Vorwurf, es wurde doch deutlich getrennt von mir?
???
Kannst Du das belegen?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__32.html