Sollte ich mir einen Anwalt nehmen oder einfach so den Anhörungsbogen ausfüllen?


15.08.2024, 00:07

Ist ein Eingeständnis der Tat hier sinnvoll, oder führt es zu einer Verschlimmerung meiner Situation?

7 Antworten

Da Du ertappt wurdest, gibt es an der Tat an und für sich nichts zu leugnen. Daher kannst Du den Bogen ausfüllen und zurücksenden. Ob mit oder ohne Anwalt wird bei der Staatsanwaltschaft niemanden interessieren.


user46634566 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 08:26

Danke, allerdings scheiden sich hier ja die Geister: Ein Geständnis kann auch dazu führen, dass eine potenzielle (auch straffreie) Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen wird. Selbstredend würde ich nicht mit einem Anwalt vor Gericht ziehen, sondern lediglich einen Rat einholen wollen bzw. durch diesen eine Art „Einstellungsgesuch“ abgeben. Was das Geld betrifft: Es gibt ja Beratungsscheine - aufgrund unterlassener Unterhaltszahlungen habe ich zuvor schon mal auf so einen zurückgreifen müssen.

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superseegers  15.08.2024, 13:39
@user46634566

Die Tat ist sicher nachgewiesen. Was sollte ein Geständnis da jetzt verschlechtern? Man kann in der Vernehmung ja sagen, man sei mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage einverstanden.

Das klingt nach einem sehr guten Rat von Dir, hat aber gar! nichts! Auf den Hacken.

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Die hundert € waren keine Strafe, sondern eine sog. Fangprämie, die rechtlich umstritten ist.

Zu einem Anwalt würde ich nur gehen, falls noch Post in der Sache kommt.

Für siebzig € klauen, aber hundert € Fangprämie zahlen? :D

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

user46634566 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 08:27

Nein, tatsächlich für 20€. Für den Einkauf über 70€ habe ich an der Kasse gezahlt.

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user46634566 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:00
@Agamemnon712

Ich sehe es ein, es ist Lehrgeld und war dumm von mir. Insofern ärgere ich mich nicht über die Zahlung. :)

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Agamemnon712  15.08.2024, 09:04
@user46634566

Ich verstehe nicht, wieso man für zwanzig € klaut, wäbrend man offensichtlich hundert € zahlen kann.

Das ergibt keinen Sinn.

Wenn noch etwas nachkommt, sollte sich ein Geständnis strafmildernd auswirken.

Damit bin ich raus.

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user46634566 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 09:45
@Agamemnon712

Zu deiner Frage: 100€ von mühselig ersparten Rücklagen für Notfälle, die nie angefasst worden sind, zu nehmen, ist nicht besonders schön - trotzdem war es in der Situation offensichtlich geboten. Vielleicht ergibt das doch Sinn?

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Hast du gestohlen? Dann kannst du das auch gestehen und schon auf diese Weise die Milde der Staatsanwaltschaft erreichen.

Wenn du mit einem Anwalt daher kommst, weiß die Staatsanwaltschaft, dass du zu viel Geld hast ; - )


user46634566 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 08:26

Danke, allerdings scheiden sich hier ja die Geister: Ein Geständnis kann auch dazu führen, dass eine potenzielle (auch straffreie) Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen wird. Selbstredend würde ich nicht mit einem Anwalt vor Gericht ziehen , sondern lediglich einen Rat einholen wollen bzw. durch diesen eine Art „Einstellungsgesuch“ abgeben. Was das Geld betrifft: Es gibt ja Beratungsscheine - aufgrund unterlassener Unterhaltszahlungen habe ich zuvor schon mal auf so einen zurückgreifen müssen.

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Wenn Du erwischt wurdest, dürfte leugnen wohl nichts bringen. Zugeben und abwarten. Wie Du schreibst, kannst (willst) Du Dir einen Anwalt nicht leisten. Also lass es.


user46634566 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 08:29

Es gibt ja Beratungsscheine. Die Frage ist, ob ich mich durch ein übereiltes Geständnis nicht in eine Lage manövriere, in der eine (straffreie) Einstellung des Verfahrens ausgeschlossen wird - was zuvor ggf. nicht der Fall gewesen wäre.

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tinalisatina  15.08.2024, 14:46
@user46634566

Bin jetzt nicht sicher, aber ich glaube, in Deiner Situation kannst Du gar keinen Beratungsschein bekommen.

Ob es eine straffreie Einstellung gibt, hängt von vielen Dingen ab. Zu leugnen, was gar nicht zu leugnen ist, gehört nicht dazu.

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user46634566 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 14:56
@tinalisatina

Es geht mir ja auch gar nicht darum, etwas zu leugnen, sondern es juristisch ggf. „besser zu verpacken“. Und einen Beratungsschein sollte ich ja wohl bekommen: Wenn ich gegen eine Anzeige vorgehen möchte, ist das ja mein Recht.

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tinalisatina  15.08.2024, 18:06
@user46634566

Irgendwie kapierst Du es nicht so richtig: Du kannst nicht gegen die Anzeige vorgehen. Mit welcher Begründung denn? Und Du kannst da auch nichts "juristisch verpacken". Du hast geklaut. Du bist volljährig. Es war kein Produkt von geringem Wert. Punkt. Drück Dir die Daumen, mehr kannst Du nicht machen.

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Du bist zwar nicht mehr Jugendliche/r, aber auch noch nicht Erwachsene/r (jedenfalls strafrechtlich nicht), vielmehr wirst Du als Heranwachsende/r behandelt. So wie Du den Sachverhalt geschildert hast ist die Angelegenheit eindeutig, oder etwa nicht?

Die 100 Euro die Du bereits gezahlt sind, sind keine Strafe, aber auch keine Fangprämie, sondern eine zulässige Aufwandsentschädigung für das Geschäft.

Wenn Du - was ich vermute - Ersttäter/in bist, hat die Staatsanwaltschaft bereits die Möglichkeit das Verfahren gegen Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Falls es soweit kommt, unterbreitet Dir die Jugendhilfe eine Institution, bei der Du die Sozialstunden (recht viel mehr als 10 werden es wohl nicht ein) ableisten kannst.

Sind sie abgeleistet, wird das der Staatsanwaltschaft mitgeteilt und sie stellen das Verfahren ein. Fertig. Ein weiteres Mal sollte es allerdings nicht vorkommen.

Wenn Dir andere Nutzer hier raten, einen Anhörungsbogen nicht auszufüllen, so ist das ihr gutes Recht. Ich jedenfalls empfehle, ihn auszufüllen. Wenn Du versuchst, Dich mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden rauszureden und einen auf unschuldig machst, wirst Du wohl den Kürzeren ziehen.

Die Entscheidung liegt bei Dir. Alles Gute jedenfalls in Zukunft.