Sind Mietverträge per Mail wirksam?
Wenn der Vermieter mir einen Mietvertrag schickt, ich ihn ausdrucke, unterschreibe, einscanne, an den Vermieter schicke und er ihn dann auch unterschreibt - ist er wirksam?
5 Antworten
Ein eingescannter Vertrag reicht bei einer Formvorschrift NICHT aus. Es reicht auch nicht aus, einen unterschriebenen Vertrag bloss eingescannt zurückzuschicken, damit dieser gültig ist.
Du meinst "Gewerbliche Mietverträge" . Wo finde ich im BGB die Formvorschrift?
Steht im Mietvertrag selbst drin, ob eine Formvorschrift nötig ist?
Ich habe die Frage gestellt. Was soll hier die seltsame Gegenfrage?
Heißt das wenn ich Mietvertrag per Mail unterschreibe, gilt 1 Jahr Kündigungsfrist obwohl im Vertrag zb 3 Monate steht.
Nein ! Der § 550 BGB gilt nur im Zusammenhang mit einem mündlichen Mietvertrag, der nach einem Jahr Laufzeit nicht schriftlich abgefasst wurde.
Für Mietverträge gilt keine Formvorschrift. Auch ein mündlicher Mietvertrag wäre gültig.
Der von Dir ausgedruckte Mietvertrag, den Du dann unterschreibst, ist das Original.
Wenn Du ihn praktisch als Kopie zurück schickst und der Vermieter unterschreibt auf der ausgedruckten Kopie, hat er gewissermaßen auch ein Original. Er wird Deine Unterschrift erst einmal nicht anzweifeln. Wozu auch? Erhältst Du dann wiederum eine Kopie vom Vermieter mit seiner Unterschrift drauf, ist das zwar auch nur eine Kopie, aber der Vergleich mit Deinem Original zeigt Dir hoffentlich, dass der Inhalt unverändert ist. Alles im Zusammenhang, also der zeitliche Ablauf und die nachvollziehbaren Kommunikationswege würden im Zweifel als Nachweis genügen, dass hier ein ordentlicher Vertrag zustande gekommen ist.
Wir machen es mit unseren Mietern immer so, dass wir dann bei der Wohnungsübergabe nochmal den Vertrag in zwei Ausfertigungen zum Unterschreiben durch beide Seiten vorlegen.
Damit hat dann jeder ggf. auch noch nach Jahren eine Ausfertigung mit den Originalunterschriften.
Ja, weil ein Mietvertrag nicht an eine Form gebunden ist. Er kann auch mündlich abgeschlossen werden.
Der Vertragsschluss kann durchaus auf diesem Wege erfolgen, die Kuendigung dann spaeter aber nicht. Fuer die Kuendigung ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, fuer den Vertragsschluss jedoch nicht.
Selbst ein mündlicher Mietvertrag wäre wirksam!