Sind die Staatsanwälte auch Tatkräftig (Gewalt, Unmittelbarer Zwang)?

3 Antworten

Sorry - aber Deine Fragen werden immer absurder.

Natürlich dürfen Mitarbeiter der Judikative keinen unmittelbaren Zwang anwenden.

Selbiges gilt selbstverständlicherweise auch für die Exekutive ( zu denen die Staatsanwaltschaft gehört ) .....

Ich erinnere mich an den Fall des entführten Bankierssohns .... Jakob von Metzler und den an den Ermittlungen beteiligten Polizeibeamten Daschner, der später verurteilt wurde:

https://www1.wdr.de/stichtag/stichtag8804.html


PumPum2004  24.08.2024, 14:18

Der Fall beschreibt einen rechtfertigbaren Notstand. Die Annahme, dass das Kind noch am Leben sei, veranlasste den Polizisten dazu, Handlungen herbeizuführen, die etwaiges aufklären oder zur Rettung des kindes führen.

Kannst Du eine Quelle anbieten, die belegt, dass auch Staatsanwälte unmittelbaren Zwang anwendden dürfen?

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Heyho,

Nein, das fällt nicht in das Tätigkeitsfeld eines (Staats) Anwaltes. Und nein, sie dürfen keine Handlungen anderer Menschen erzwingen oder anderweitig zwanghaft herbeiführen: Das wäre rechtswiedrig. Das gilt für alle Menschen, die nicht ausdrücklich die Befugnis zu solchen Handlungen haben. Auch für Anwälte.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Nein. Dafür ist die Exekutive zuständig


Bomberos911  24.08.2024, 14:09

Staatsanwälte sind Teil der Exekutive.

Was aber nicht zwangsläufig heißt, dass sie deswegen unmittelbaren Zwang anwenden dürfen. Lehrer sind ja auch Teil der Exekutive und dürfen das nicht.

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