Sendung verschwunden?

1 Antwort

Gemäß § 421 HGB kannst du als Absender Schadensersatz fordern. Du solltest deshalb eine offizielle Schadensmeldung bei GLS einreichen, da sie in der Regel bis zu einem Betrag von 750 Euro pro Sendung haften. Halte alle relevanten Dokumente und Nachweise bereit. Wenn GLS sich weigert, den Schaden zu ersetzen, solltest du rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann dir helfen deine Ansprüche durchzusetzen.