Selbstverteidigung?

9 Antworten

Notwehr = Schuldlosigkeit

Augen auf bei der Begehung von Straftaten; Täter verlieren wichtige Rechte!

Der Staatsanwalt wird die Frage stellen, ob es nach deiner Entwendung des Messers des Angreifers noch notwendig war zu zustechen. Hätte es nicht gereicht einfach mit dem Messer in der Hand zurückzutreten? Schließlich ging von dem nun unbewaffneten Angreifer kaum Gefahr aus. Und warst du nicht dann der Bewaffnete, der in der überlegenen Position ist?

Aus reiner Selbstverteidigungsphilosphie heraus hättest du richtig gehandelt. Bis zum Kampf wird deeskaliert. Denn der Kampf ist für dich immer ein hohes Verletzungsrisiko. Aber wenn es zum Kampf kommt hörst du nicht auf, bis der Angreifer keine Gefahr mehr darstellen kann. Du beendest den Kampf erst, wenn der Gegner kampfunfähig ist. Nicht dann wenn du hoffst er hätte deine Angriffslust verloren.

Juristisch sieht man das in Deutschland allerdings nicht so. Hier bist du schnell vom Opfer zum Täter geworden, wenn du dich effektiv verteidigst.

Gar keine Jahre. Wenn du dir einen Anwalt nimmst und nicht versuchst das der Polizei zu erklären.

Diese Annahme beruht auf Fiktion, weil kein Motiv und keine Hintergründe bekannt sind.

Bei Notwehr bekommt man Null Jahre.