Selbstanzeige Datenschutz vom Landkreis (Jugendamt)?

3 Antworten

Damit Schadenersatz geltend gemacht werden kann, muss erstmal ein Schaden entstanden sein. Also ist das Dokument in falsche Hände geraten oder ist es "nur" unverschlüsselt versendet worden.

Das Vorgehen, dass Bürger Behörden Fristen setzen, ist für mich übrigens ziemlich befremdlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

DaddyDJ478314 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 18:46

Hierbei geht es auch um den Imaterielen Schaden der entstandenen ist! Rechtssprechung vom EUGH und das dieses zum erstenmal in Deutschland in dieser Form vorgekommen ist, wird es Intersant zu sehen wie die Gerichte entscheiden!

Zudem könnte es sich auf Grund der Daten die Übermittelt wurden das es tatsächlich ein Jugendamt geschaft hat Kinder selber zu gefährden! Definition Kindswohlgefärdung!

Zudem steht es auch einem Bürger frei Behörden Fristen zu setzen vorallem in rechtlich dringlichen Angelegenheiten und um ihre Bürgerlichen Rechte wahr zu nehmen!

Oder stehen inzwischen Beamte und Behörden über der Gesetzgebeung?

Isuzu189  23.09.2024, 21:29
@DaddyDJ478314

Immaterieller Schaden lässt sich nicht beziffern und ist für sowas vollkommen irrelevant (und nicht mal ein immaterieller Schaden ist eingetreten, oder wurde die Mail nachweislich abgefangen)

DaddyDJ478314 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 21:34
@SkR1997

Gute Frage...da wäre zum Beispiel die Angst, daß durch die Daten z.b. es später zu Problemen bei einer etwaigen privaten Krankenversicherung kommen könnte! Desweitern da es sich hierbei auch minderjährige Kinder handelt, diese in ihrer Entwicklung beeinflusst werden könnten usw.....Wie geschrieben diesen Sachverhalt gab es noch nie in Deutschland in dieser Form! Da geht's nicht um Termine oder ähnliches!

DaddyDJ478314 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 21:39
@SkR1997

Tja das kann niemand bestätigen noch wiederrufen! Zudem sind die Daten nachweislich einer weiteren Person unverschlüsselt per Email zugesendet worden!

Tand0r  25.09.2024, 19:54
@DaddyDJ478314

Wenn du Schadenersatz geltend machen willst musst du aber nachweisen das ein Schaden entstanden ist. Wenn du das nicht kannst hast du keine Chance und kannst dir die Gerichtskosten sparen.

Den Landkreis wird das herzlich wenig Interessieren. Wir bewegen uns hier im privaten Bereich, die Mutter muss nicht darauf achten ob die Mail verschlüsselt ist oder nicht.


DaddyDJ478314 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 21:36

Das kam nicht von der Mutter sondern direkt vom Jugendamt und das sollte den Landkreis sehr wohl interessieren! Um sonst zeigt sich dieser nicht selber an!!!

Eine Amteige bei Polizei/Staatsanwaltschaft bringt zumindest "externe" Ermittlungen in Gang. Was dabei rumkommt? Weiß der Gilb.