Selbstanzeige Datenschutz vom Landkreis (Jugendamt)?
Hallo nach der Trennung von uns Eltern hat die Mutter alle Unterlagen mitgenommen. Ich benötige Unterlagen vom Jugendamt und forderte, diese unter Fristsetzung an! Die Unterlagen wurden auch an mich und eine weitere Person versendet! Allerdings per unverschlüsselter Email! Der Sachverhalt wurde vpm Landkreis zu Anzeige gebracht in Form einer Selbstanzeige bei der zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten! Ich habe den Sachverhalt ebenfalls zu Beschwerde dort eingereicht! Problem ist nun folgendes die Mutter stimmt einer weiteren Verfolgung des Sachverhalts nicht zu ( Aufarbeitung des Vorfall, Schadensersatzansprüche, Anzeige usw.)! Es handelt sich dabei um sensibele Daten, die 82 Seiten umfassend sind!
Meine Frage was habe ich noch für Möglichkeiten und bringt es etwas den Sachverhalt bei der Staatsanwaltschaft zu Anzeige zu bringen?
Für Antworten bedanke ich mich im voraus.
3 Antworten
Damit Schadenersatz geltend gemacht werden kann, muss erstmal ein Schaden entstanden sein. Also ist das Dokument in falsche Hände geraten oder ist es "nur" unverschlüsselt versendet worden.
Das Vorgehen, dass Bürger Behörden Fristen setzen, ist für mich übrigens ziemlich befremdlich.
Immaterieller Schaden lässt sich nicht beziffern und ist für sowas vollkommen irrelevant (und nicht mal ein immaterieller Schaden ist eingetreten, oder wurde die Mail nachweislich abgefangen)
Gute Frage...da wäre zum Beispiel die Angst, daß durch die Daten z.b. es später zu Problemen bei einer etwaigen privaten Krankenversicherung kommen könnte! Desweitern da es sich hierbei auch minderjährige Kinder handelt, diese in ihrer Entwicklung beeinflusst werden könnten usw.....Wie geschrieben diesen Sachverhalt gab es noch nie in Deutschland in dieser Form! Da geht's nicht um Termine oder ähnliches!
Tja das kann niemand bestätigen noch wiederrufen! Zudem sind die Daten nachweislich einer weiteren Person unverschlüsselt per Email zugesendet worden!
Wenn du Schadenersatz geltend machen willst musst du aber nachweisen das ein Schaden entstanden ist. Wenn du das nicht kannst hast du keine Chance und kannst dir die Gerichtskosten sparen.
Den Landkreis wird das herzlich wenig Interessieren. Wir bewegen uns hier im privaten Bereich, die Mutter muss nicht darauf achten ob die Mail verschlüsselt ist oder nicht.
Das kam nicht von der Mutter sondern direkt vom Jugendamt und das sollte den Landkreis sehr wohl interessieren! Um sonst zeigt sich dieser nicht selber an!!!
Eine Amteige bei Polizei/Staatsanwaltschaft bringt zumindest "externe" Ermittlungen in Gang. Was dabei rumkommt? Weiß der Gilb.
Hierbei geht es auch um den Imaterielen Schaden der entstandenen ist! Rechtssprechung vom EUGH und das dieses zum erstenmal in Deutschland in dieser Form vorgekommen ist, wird es Intersant zu sehen wie die Gerichte entscheiden!
Zudem könnte es sich auf Grund der Daten die Übermittelt wurden das es tatsächlich ein Jugendamt geschaft hat Kinder selber zu gefährden! Definition Kindswohlgefärdung!
Zudem steht es auch einem Bürger frei Behörden Fristen zu setzen vorallem in rechtlich dringlichen Angelegenheiten und um ihre Bürgerlichen Rechte wahr zu nehmen!
Oder stehen inzwischen Beamte und Behörden über der Gesetzgebeung?