Selbst behaupten eine Straftat begangen zu haben?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Heyho,

Eine vortäuschung einer Straftat ist auch ein Straftatbestand.
Hier die Rechtsfassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Xenortus 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 17:55

Vortäuschung, hätte man auch selbst drauf kommen können 🙈

Danke dir 😀

was dann Verleumdung oder Rufmord usw. ist.

In erster Linie wäre dies Falsche Verdächtigung. „Rufmord“ gibt es im Übrigen so nicht, dies ist lediglich ein umgangssprachlicher Überbegriff für Ehrdelikte wie Üble Nachrede oder Verleumdung.

Gibt es dazu eine Gesetzeslage?

Hier käme Vortäuschen einer Straftat in Betracht. Erforderlich ist hier, dass der Täter wider besseren Wissens handelt, das dürfte aber im Regelfall gegeben sein, wenn man sich selbst belastet.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Das wäre dann vortäuschen einer Straftat.

lg