Selbst behaupten eine Straftat begangen zu haben?
Moin,
Ich werde zur Frage gerade nicht fündig. Es gibt ja die falsche Behauptung, ein anderer hätte eine Straftat begangen, was dann Verleumdung oder Rufmord usw. ist.
Wie ist es eigentlich, wenn jemand selbst behauptet, er hätte eine Straftat begangen, obwohl es nicht stimmt und die Polizei daraufhin ermittelt?
Gibt es dazu eine Gesetzeslage?
3 Antworten
Heyho,
Eine vortäuschung einer Straftat ist auch ein Straftatbestand.
Hier die Rechtsfassung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Vortäuschung, hätte man auch selbst drauf kommen können 🙈
Danke dir 😀
was dann Verleumdung oder Rufmord usw. ist.
In erster Linie wäre dies Falsche Verdächtigung. „Rufmord“ gibt es im Übrigen so nicht, dies ist lediglich ein umgangssprachlicher Überbegriff für Ehrdelikte wie Üble Nachrede oder Verleumdung.
Gibt es dazu eine Gesetzeslage?
Hier käme Vortäuschen einer Straftat in Betracht. Erforderlich ist hier, dass der Täter wider besseren Wissens handelt, das dürfte aber im Regelfall gegeben sein, wenn man sich selbst belastet.
LG
Das wäre dann vortäuschen einer Straftat.
lg