Selbst als Arbeitnehmer gekündigt, bis Kündigungsfrist zu Ende ist nicht mehr zur Arbeit gehen?

4 Antworten

Theoretisch hat der AG einen Schadenersatzanspruch. Dafür könnte die Differenz für einen Leiharbeiter beispielsweise verlangt werden.

In der Praxis sind diese allerdings recht schwierig durchzusetzen.

Trotzdem ist es auch gegenüber der anderen dort Arbeitenden "arschig", da diese wohl die Arbeit noch mit erledigen müssen.

Zielführender wäre es Überstunden und etwaigen Urlaubsanspruch aufzubrauchen oder einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Äh, dann wirst du vertragsbrüchig, das zieht rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich.

Soweit keine Vertragsstrafe vereinbart ist, passiert in der Regel – unabhängig von Ärger und Aufwand – nichts anderes, als dass das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Das landläufige Hochhalten der Möglichkeit einer Schadenersatzpflicht erscheint zwar theoretisch möglich, ist jedoch in der Praxis schwierig bis unmöglich nachzuweisen oder dann durchzusetzen.

Vereinfachend kann man sagen, dass bei fehlender Vertragsstrafe nahezu regelmäßig der Arbeitnehmer am längeren Hebel sitzt.

Meinst du nicht, das dein Vertragspartner zumindest eine Absprache verdient hätte?!

Aufhebungsvertrag wäre sicher möglich gewesen wenn es gar nicht mehr geht.

Aber einfach so fernbleiben? Man sieht sich 2x im Leben.


Deli1787 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 16:04

ich habe den Bescheid gegeben, wir werden uns morgen einigen und gemeinsam eine Lösung finden