Schuldentlassung und steuern?
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage. Ich habe mir zusammen mit meiner damaligen Verlobten (heute ex) eine Immobilie gekauft. Eingetragen sind wir beide 50/50. jetzt haben wir uns darauf geeinigt, dass ich die Wohnung übernehme. Jetzt die Frage. Zahle ich erneut eine Gruderwerbssteuer (NRW 6,5%) auf den Kaufpreis ? Der Übertrag wird unentgeltlich getätigt, sprich nur einen Termin beim Notar und die Gebühren.
4 Antworten
So weit ich weiß, wäre eine Schenkung, bzw. Übertragung zwischen Familienangehörigen frei. Da Ihr aber nicht verheiratet seid, entfällt diese Ausnahme.
Bei einer Übertragung eines Grundstücks, die von einem Notar beurkundet werden muss, muss dieser den Sachverhalt innerhalb von 2 Wochen an das zuständige Finanzamt melden.
Ob das bei Euch nun eine Schenkung ist oder ob für die Übertragung Geld fließt, dürfte unerheblich sein.
Vielleicht hilft Dir diese Seite:
Grunderwerbsteuer: Wie hoch ist sie und wer ist steuerpflichtig? (finanztip.de)
Richtig, aber natürlich nur für die Hälfte. Es muss aber nicht zwingend der ursprünglich gezahlte Kaufpreis sein.
Angenommen, Ihr habt die Wohnung schon vor 10 Jahren gekauft und sie ist seither im Wert kräftig gestiegen, wäre das Finanzamt womöglich damit nicht zufrieden.
Wenn es jedoch Gründe gibt, warum der jetzige Kaufpreis deutlich unter dem eigentlichen Kaufpreis liegt, dann der niedrigere. Angenommen, Ihr habt die Wohnung völlig überteuert gekauft und vergleichbare Wohnungen sind jetzt nur noch für 80 % des ursprünglichen Werts am Markt, könnt Ihr das natürlich ausnutzen.
Angenommen, aus irgend einem Grund wird der Kaufpreis zwischen Euch deutlich unter dem ursprünglichen Preis "verhandelt", kann sich auch das mindernd auf die Grunderwerbssteuer auswirken. Aber dazu kann Euch ein versierter Steuerberater den richtigen Rat geben.
da nur Verlobte, fällt Grunderwerbssteur an, für ihren halben Anteil und Schenkungssteuer, wenn nicht gleichzeitig Schulden übernommen werden
Ich denke nicht, dass nochmals Grunderwerbssteuer fällig wird, bin aber kein Fachmann.
Wenn Du sicher gehen willst, der Notar müsste das doch zuverlässig wissen.
Untengeltlich heißt, Sie schenkt ihnen einen 1/2-anteil.
Da fällt dann Schenkungssteuer für den verschenkten Anteil an.
Hatte jetzt mal beim Notar angefragt. Also er meint, dass die Steuer erneut auf dem kaufpreis anfällt.