Schnellfahren aufgrund eines Vorfalls Moralsich gerechtfertigt?
Angenommen ihr werdet von einem Freund/-in, Bruder, Schwester usw. angerufen dass etwas schlimmes vorgefallen ist Unfall, Bedrohung durch fremde etc. wäre es moralisch ok schnellstmöglich zu dieser Person zu fahren um dieser zu Helfen. Auch wenn dadurch Regeln wie Geschindigkeitsbegrenzung gebrochen werden.
Ich würde sagen, ja ist volkommen Ok
4 Antworten
es ist absolut nicht okay, man kann für diese Person einen entsprechenden Notruf absetzen
Dann ruft man je nach "Fall" eben die 112 oder die 110 - die sind schneller dort UND können was sinnvolles tun.
Und "Du" fährst am besten per Taxi dorthin, weil/wenn du so emotional aufgeladen im Zweifel gar nicht fahrtüchtig bist.
Ja natürlich
Nein, wo ist da auch die Grenze, was eine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt?
nein.
Angenommen es geht um Leben oder Tod