Schichtplan so Gesetzeskonform?
Guten Tag lieber Leser.
Es geht hier um eine Person auf dem Schichtplan.
Wie man sehen kann sind die Nachtdienste (In diesem Fall in der Intensivpflege) von 18:45 bis 07 Uhr morgens. Also eine Regelarbeitszeit von ca.12 Stunden +- Pause die man sich selber einteilen kann, wie die Zeit es gerade erlaubt.
Ist dies Gesetzlich so erlaubt?
Ebenfalls Frage ich mich ob die Abwechslung zwischen Frei und Nachtdienst so erlaubt ist. Man geht Nachts arbeiten, hat die nächste Nacht frei um den Abend danach wieder zu arbeiten. Da kann der körper sich doch garnicht drauf einstellen wann er nachts schlafen darf und wann nicht.
Danke schonmal
1 Antwort
In dem Bereich ist vieles erlaubt
Wobei ein aktueller Plan der bereits von einer 12 h ausgeht meines Erachtens falsch geplant ist,. sofern überhaupt mehr Personal zur Verfügung.
Ich schätze eine Interessenvertretung gibt es nicht, dennoch würde ich mich hier bei der Gewerkschaft informieren. Im Zweifel müsste man eine Station schließen, nur das wird die Pflegedienstleitung nicht gerne hören.
Bei meinen Aufenthalt im KH hat die Nachtschicht erst zwischen 21.00 und 22.00 Uhr angefangen, Ende gegen 6.00 Uhr. Mehr Erfahrung habe ich in dem Bereich nicht.
Wenn ich den Vortrag über gesunden Schichtdienst noch richtig in Erinnerung habe - soll der Wechsel aus der Nachtschicht raus alle zwei Tage erfolgen.- bei dir scheint Martina aber die Nachtschicht zu bevorzugen, auch dies kann und sollte man berücksichtigen.