Scheidung und nachfolgende Kosten?
Muss man bei einer sehr kurzen Ehe (weniger als 2 Jahre von Eheschließung bis Zustellung der Scheidungsurkunde) Ehegateenunterhalt oder sonstige Dinge bezahlen? Gibt es nach der Scheidung noch Kosten außer für Anwalt und Gericht und falls ja unter welchen Umständen?
In diesem Beispiel gehen beide Vollzeit arbeiten, der Mann verdient 3000€ Netto und die Frau 1500€.
3 Antworten
Wie häufig bei solchen Themen: Es kommt drauf an.
Bei Ehen von weniger als zwei Jahren ist es im Zweifel eine Einzelfallentscheidung, da man davon ausgehen kann, dass noch keine erhebliche wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Da ihr aber beide arbeitet, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt, 1.500 € netto liegt über dem Existenzminimum, kein Gericht würde hier eine Unterhaltszahlung festlegen.
Joa dann brauchst du dir da keine Sorgen machen. Wie schaut es mit Vermögen aus, hast du deutlich mehr als Sie?
Ich verdiene zwar deutlich mehr, habe aber nichts gespart. Sie hat jedoch 10k auf einem Sparkonto. Bekomme ich jetzt was davon? 😂
Hehe, ne, 10k reichen da nicht. Auch keine eigenen Immobilien oder so? Beim Vermögensausgleich gehts meist darum: Du hast ne Villa, die Frau hat nichts.
Gerne. Wie aber auch der andere schreibt. Wir sind hier alles Hobbyjuristen, eine Rechtsberatung ist es daher nicht ;)
Außer den Kosten der Scheidung müssen Unterhaltsfragen und Vermögensausfteilung geklärt werden.
Spielt es da eine Rolle dass beide sogar während der Ehe getrennt lebten und nie einen gemeinsamen Haushalt hatten?
Es spielt keine Rolle ob die Beiden in getrennten Wohnungen lebten, da man dennoch von einer intakten Ehe ausgeht, solange die Trennung nicht eingeläutet wurde oder die tatsächlichen Umstände eindeutig dagegen sprechen.
Selbst Ehegattensplittung wäre damit auch möglich.
Im "Standardfall" ohne Sonderlocken : Es können Ehegattenunterhaltsansprüche bestehen, zudem wird auch ein Zugewinn fällig an die Ehefrau sofern nichts anderes notariell vereinbart worden ist.
Was bedeutet Zugewinn? Ist das eine Art Einmalzahlung?
Jedes Geld welches erwirtschaftet worden ist, wird im Nachgang 50:50 geteilt. Das heißt beispielweise ihr verdient beide gemeinsam 4500 € im Monat --> d.h. 2250 € gehen an jede Person.
Wenn ihr bis dahin getrennte Konten hatte bzw. nicht eine Person mehr Kosten im Alltag für die Lebensführung übernommen hat, dann hätte hier die Ehefrau Anspruch auf 750 € pro Monat (für jeden Monat, in dem die Ehe in dieser finanziellen Konstellation bestanden hat).
Das ist jetzt ganz vereinfacht dargestellt, da können Anwälte ewig dran rumrechnen.
Jedes Geld welches erwirtschaftet worden ist, wird im Nachgang 50:50 geteilt. ...
Meines Wissens nach nur, wenn eine Zugewinngemeinschaft besteht.
Das muß nicht zwingend der Fall. sein.
Ich empfahl nicht grundlos, einen Fachanwalt für Familienrecht zu kontaktieren, was auf alle Fälle besser ist, als Laien zu fragen :)
"Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft tritt bei einer Heirat in Deutschland automatisch per Gesetz in Kraft, wenn die Ehegatten nicht durch einen Ehevertrag eine andere Vereinbarung getroffen haben (§ 1363 BGB)"
Wirtschaftliche Abhängigkeit besteht definitiv nicht da beide sogar während der Ehe getrennt lebten