Scheidung und nachfolgende Kosten?

3 Antworten

Wie häufig bei solchen Themen: Es kommt drauf an.

Bei Ehen von weniger als zwei Jahren ist es im Zweifel eine Einzelfallentscheidung, da man davon ausgehen kann, dass noch keine erhebliche wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Da ihr aber beide arbeitet, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt, 1.500 € netto liegt über dem Existenzminimum, kein Gericht würde hier eine Unterhaltszahlung festlegen.


waIker007 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 08:07

Wirtschaftliche Abhängigkeit besteht definitiv nicht da beide sogar während der Ehe getrennt lebten

thorben246  25.09.2024, 08:08
@waIker007

Joa dann brauchst du dir da keine Sorgen machen. Wie schaut es mit Vermögen aus, hast du deutlich mehr als Sie?

waIker007 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 08:09
@thorben246

Ich verdiene zwar deutlich mehr, habe aber nichts gespart. Sie hat jedoch 10k auf einem Sparkonto. Bekomme ich jetzt was davon? 😂

thorben246  25.09.2024, 08:10
@waIker007

Hehe, ne, 10k reichen da nicht. Auch keine eigenen Immobilien oder so? Beim Vermögensausgleich gehts meist darum: Du hast ne Villa, die Frau hat nichts.

thorben246  25.09.2024, 08:11
@waIker007

Gerne. Wie aber auch der andere schreibt. Wir sind hier alles Hobbyjuristen, eine Rechtsberatung ist es daher nicht ;)

Außer den Kosten der Scheidung müssen Unterhaltsfragen und Vermögensausfteilung geklärt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

waIker007 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 08:08

Spielt es da eine Rolle dass beide sogar während der Ehe getrennt lebten und nie einen gemeinsamen Haushalt hatten?

DasOrakel  25.09.2024, 08:09
@waIker007

Die Frage kann Dir ein Fachanwalt für Familienrecht beantworten.

Ich leider nicht :)

Kessie1  25.09.2024, 11:07
@waIker007

Es spielt keine Rolle ob die Beiden in getrennten Wohnungen lebten, da man dennoch von einer intakten Ehe ausgeht, solange die Trennung nicht eingeläutet wurde oder die tatsächlichen Umstände eindeutig dagegen sprechen.

Selbst Ehegattensplittung wäre damit auch möglich.

Im "Standardfall" ohne Sonderlocken : Es können Ehegattenunterhaltsansprüche bestehen, zudem wird auch ein Zugewinn fällig an die Ehefrau sofern nichts anderes notariell vereinbart worden ist.


waIker007 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 08:09

Was bedeutet Zugewinn? Ist das eine Art Einmalzahlung?

Isuzu189  25.09.2024, 08:32
@waIker007

Jedes Geld welches erwirtschaftet worden ist, wird im Nachgang 50:50 geteilt. Das heißt beispielweise ihr verdient beide gemeinsam 4500 € im Monat --> d.h. 2250 € gehen an jede Person.

Wenn ihr bis dahin getrennte Konten hatte bzw. nicht eine Person mehr Kosten im Alltag für die Lebensführung übernommen hat, dann hätte hier die Ehefrau Anspruch auf 750 € pro Monat (für jeden Monat, in dem die Ehe in dieser finanziellen Konstellation bestanden hat).

Das ist jetzt ganz vereinfacht dargestellt, da können Anwälte ewig dran rumrechnen.

DasOrakel  25.09.2024, 09:05
@waIker007
Jedes Geld welches erwirtschaftet worden ist, wird im Nachgang 50:50 geteilt. ...

Meines Wissens nach nur, wenn eine Zugewinngemeinschaft besteht.

Das muß nicht zwingend der Fall. sein.

Ich empfahl nicht grundlos, einen Fachanwalt für Familienrecht zu kontaktieren, was auf alle Fälle besser ist, als Laien zu fragen :)

waIker007 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 09:08
@DasOrakel

"Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft tritt bei einer Heirat in Deutschland automatisch per Gesetz in Kraft, wenn die Ehegatten nicht durch einen Ehevertrag eine andere Vereinbarung getroffen haben (§ 1363 BGB)"