Sanktionen des Jobcenters trotz fehlender Rechtsfolgebelehrung bei Einladungsschreiben?

3 Antworten

Hallo Mangoentsafter!

Die normalen Einladungen mit RFB sind Vorladungen
und somit auch sanktionsfähig bei Nichtbeachtung.

Normale Einladungen ohne RFB sind nicht sanktionsfähig, da die gesetzliche Grundlage fehlt. Hinsichtlich dessen beziehe ich mich auf Meldeversäumnisse und Verletzung der Meldepflichten nach § 32 SGB II. Der Knackpunkt ist eben, dass Rechteträger ausreichend über die Rechtsfolgen informiert werden müssen. Ist dem nicht so, ist es ungültig bzw. darf es rechtskonform zu keinen Sanktionen kommen.

Etwaige Änderungen, Anpassungen, Ergänzungen und neue Paragraphen bzgl. Bürgergeld sind davon nicht betroffen bzw. hat sich hinsichtlich dessen nichts geändert.

Hinsichtlich dessen kannst Du Online "Rechtskommentare" von Prof. Dr. der Juristerei einsehen oder diverse aktuelle Gesetze durchlesen. Ferner kann man Online Einblicke in Weisungen haben.

Hier die gesetzliche Grundlage:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html#BJNR295500003BJNE003405126

Eine Sanktionsfähigkeit/Leistungsminderung setzt eine vorherige schriftliche Belehrung über die Rechtsfolgen voraus.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31b.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__32.html

Auch hier steht etwas dazu geschrieben:
https://www.buergergeld.org/news/ohne-belehrung-keine-buergergeld-sanktionen/

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/keine-sperrzeit-ohne-belehrung/details/anzeige/

Kurzum: Ohne Rechtsfolgenbelehrung (RFB) keine Sanktionen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solltest froh sein, dass du in Deutschland Unterstützung erhältst und nicht als Oberlehrer auftreten. Die werden schon wissen, was sie wann dürfen.


Darkrider280  30.08.2024, 07:47

Nur noch einen Kommentar zu Deiner Antwort ( ich habe keine Lust, auf Dein anderes geschriebenes einzugehen, da die Sichtweisen und Charakterzüge zu unterschiedlich sind) :

Die Frage des Fragestellers lautete folgendermaßen " Ist es immer noch so, dass ohne beigefügter Rechtsfolgebelehrung Sanktionen rechtswidrig und unzulässig sind? "

Deine Antwort, dass man froh sein solle, Unterstützung zu bekommen und das Jobcenter wisse, was es tun darf, beantwortet nicht die Frage.

Im Gegensatz zu der Antwort des Users @CosmiqUser, der sich sachlich und ohne Wertung (anders als bei Dir) geäußert hat. Aber vielleicht kannst Du das nicht bei dem Thema.

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Mangoentsafter 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 20:02

Bürgergeldempfänger haben auch Rechte. Wenn dir das nicht passt kannst du gerne auswandern.

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HfPol110  29.08.2024, 20:03
@Mangoentsafter

Klar haben sie rechte. Sie sind schließlich auch Menschen.

Nichtsdestotrotz solltest du dich ein wenig respektvoller benehmen. Schließlich wirst du vom Jobcenter durchgefüttert ohne einen Handschlag zutun.
Ist immer schlecht sich mit dem anzulegen, der dich durchfüttert. Lernt man sogar als Kind.

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Mangoentsafter 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 20:04
@HfPol110

Schon mal was von Schikane seitens der Sachbearbeiter gehört? Außerdem kennst du die Beweggründe des Einzelnen für Bürgergeldbezug nicht. Somit ist DEINE Formulierung "durchfüttern" respektlos.

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HfPol110  29.08.2024, 20:06
@Mangoentsafter

Nein tatsächlich ist sie nicht respektlos. Denn du wirst schlichtweg durchgefüttert. Das ist ein Fakt oder arbeitest du für dein Geld? Ich nehme an nein.

Respektlos ist an dieser Aussage gar nichts. Sie ist vielleicht nicht übermäßig höflich formuliert aber in keiner Weise respektlos.

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Mangoentsafter 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 20:10
@HfPol110

Gefüttert werden impliziert dass ich den Mund aufmache und mich "bedienen" lasse und ist somit negativ konnotiert. Ich kann aber sehr wohl meinen Mund selbst öffnen und das Essen reinschieben. Stell dir vor: Ich kaufe sogar selbst meine Lebensmittel ein.

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HfPol110  29.08.2024, 20:13
@Mangoentsafter

Es ist für jeden eindeutig was dieses Wort bedeutet. Also lass diese sinnlosen Ausreden.
Durchfüttern bedeutet laut Wikipedia:

1] jemanden (auch ein Tier) über einen längeren Zeitraum mit Nahrung versorgen, auch allgemeiner: über einen längeren Zeitraum für den Lebensunterhalt von jemandem sorgen.

Sogar auf die Definition des Wortes passt es. Lassen wir es gut sein, wir sehen diesen Punkt wohl einfach anders.

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Darkrider280  29.08.2024, 20:14
@HfPol110

Klar kann man sich anlegen, wenn etwas nicht okay ist.

Respektlos ist an der Frage gar nichts.

Da hat wohl jemand ein Problem mit Bürgergeldempfängern, wie?

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Darkrider280  29.08.2024, 20:16
@HfPol110

Doch, ist es. Vor allem geht es null auf die Frage ein. Deine Kommentare gehören zu der dumpfbackigen Hetze hier gegen Bürgergeldempfänger.

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HfPol110  29.08.2024, 20:52
@Darkrider280

Ich kann nur sagen, dass man immer den kürzeren zieht, wenn man sich mit dem anlegt, der einen durchfüttert.
Das merkt man schon zu Hause, wenn man sich früher mal mit Mutti gezankt hat. Ich weiß noch genau, wer sich im Nachhinein immer entschuldigen durfte.

Und hör auf mir zu erzählen was respektlos ist und was nicht. Das ist meine Antwort und meine Meinung. Für mich ist es respektlos, dem Jobcenter ans Bein pinkeln zu wollen, weil anscheinend eine Rechtsbehelsbelehrung fehlt.

Und zudem habe ich grundsätzlich kein Problem mit Bürgergeldempfängern, mein Vater war selbst kurzzeitig einer. (bzw ALG 1)
Ich habe aber sehr wohl mit Menschen ein Problem, die gerne ja sagen zum nehmen, sich aber sofort beschweren wenn nicht alles nach der eigenen Nase läuft.
Und zusätzlich habe ich ein Problem mit Bürgergeldempfängern wenn diese Dutzende Jobs vorgeschlagen bekommen, aber aus Bequemlichkeit keinen dieser Jobs ausführen wollen. Diesen Menschen sollte das Bürgergeld auf 0 gestrichen werden (ich sage mit keinem Wort das der Fragesteller so ist, damit wir uns nicht falsch verstehen).

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HfPol110  29.08.2024, 20:54
@Darkrider280

Und selbstverständlich geht die Antwort auf die Frage ein. Dazu muss man sich nur den letzten Satz durchlesen.
Ich gehe als stark davon aus, dass er sich irrt und eine solche Belehrung eben nicht notwendig ist.
Wenn Deutschland eins kann, dann ist es Bürokratie

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GutenTag2003  29.08.2024, 21:15
@Mangoentsafter

Bürgergeldempfänger haben auch Rechte UND PFLICHTEN. Wenn dir das nicht passt kannst du gerne auswandern.

So ist es.

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 Ist es immer noch so, dass ohne beigefügter Rechtsfolgebelehrung Sanktionen rechtswidrig und unzulässig sind?

Bist Du denn schon sanktioniert worden, nachdem Du einer Einladung ohne Rechtsfolgenbelehrung keine Folge geleistet hast?

Wenn nein, kannst Du Deine Hetze lassen.