Ruhestörung außerhalb der Ruhezeiten?
Meine Nachbarin hört rund um die Uhr laute Technomusik. Sie scheint arbeitslos zu sein und ist buchstäblich immer da, und ich bin Schichtarbeiter im 3-Schicht-System und brauche theoretisch auch außerhalb der offiziellen Ruhezeiten etwas Ruhe.
Ich hab schon das Gespräch mit ihr gesucht (mehrmals), und auch dem Vermieter habe ich schon was gesagt, aber abgesehen von einer einfach Verwarnung kann er wohl auch nicht viel machen. Er hat mir geraten, einfach mal die Polizei zu rufen wenn sie es wieder übertreibt. Aber macht das denn überhaupt Sinn? Zu den Ruhezeiten, also zumindestens nachts, ist sie ja ruhig, aber wie gesagt, es ist ja auch nicht schön und irgendwie nicht zumutbar wenn man den Rest des Tages so beschallt wird, vor allem nicht als Schichtarbeiter.
Was denkt ihr dazu?
2 Antworten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
HIER STEHT NICHTS VON ZEITEN!
Ja, du hast Recht. Quellen sind natürlich besser als Copy & Paste ohne Quellenangabe. Hab nicht drüber nachgedacht, gerade weil man den 117 OWiG ja nun auch schnell überall findet. Werde es bei weiteren Antworten aber beherzigen.
Das ist absolut richtig, aber eine Hausordnung kann schon gewisse Ruhezeiten vorgeben, sodass z.B. von 22.00h bis 5.00h keine Löcher gebohrt werden dürfen o.ä.
Ja, Hausordnungen, Verordnungen (etwa die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV]) oder auch Gesetze (Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage [NFeiertagsG] können ebenso wie die Rechtsprechung etwa zu Gewohnheitsrechten, Interessenkollisionen oder Abwägungen der Grundrechte (Kirchenglocken, Flughäfen, Rettungsfahrzeuge mit Sirenen) der §117 OWiG ausgestalten, einschränken oder erweitern. Aber grundsätzlich gilt zuerst der §117 OWiG, falls kein spezielleres Recht anwendbar ist. Und dort steht NICHTS von Zeiten. Hausordnungen hebeln übrigens bestehendes Recht nicht aus. Verstoßen sie gegen geltendes Recht, sind sie in diesen Teilen nichtig.
Korrekt, aber die Vorgaben einer Hausordnung gelten zusätzlich zum Gesetz. Dass eine Hausordnung Ruhezeiten vorgibt bedeutet nicht, dass man außerhalb dieser Zeiten beliebig Krach machen darf.
Das habe ich nie behauptet, denn die Gesetze gehen immer vor. Das OWiG gilt auch bei bestehender Hausordnung und hat Vorrang.
Auch außerhalb der Ruhezeiten darf sie nicht übermäßig Lärm machen. Man muss sich so verhalten, dass die anderen Menschen rundherum nicht zu stark beeinträchtigt werden. Es gibt Dinge, die man ertragen muss, z.B. Handwerker oder Kinderlärm, aber laute Technomusik gehört nicht unmittelbar dazu.
Wenn es zu viel wird, kannst du schon bei der Polizei oder dem Ordnungsamt anrufen.
Die Antwort ist fast perfekt, nur: Als Quellen sollte man immer Links angeben anstatt sie abzuschreiben, nur dann kann sich jeder drauf verlassen, dass man nichts gefälscht hat. Also §117 OWiG.