Rückkehr nach Deutschland: Fragen zu Meldepflicht, Strafbarkeit und finanzieller Unterstützung?
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe mein Kind vor vier Monaten in Serbien geboren. Ich lebe seit einem Jahr in Serbien und bin derzeit nirgendwo gemeldet. Bin ich dafür strafbar? Welche Unterstützung steht mir zu, wenn ich nach Deutschland zurückkehre, und kann ich rückwirkend für die vier Monate, die ich in Serbien verbracht habe, Kindergeld oder andere finanzielle Unterstützung für mein Kind erhalten?
2 Antworten
Wenn Du deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland hattest, dann steht dir rückwirkend auch nichts zu.
Kindergeld könnte rückwirkend für bis zu 6 Monate nachgezahlt werden, wenn für diesen Zeitraum die Voraussetzungen erfüllt waren, was bei dir nicht der Fall war bzw.ist.
Für andere Sozialleistungen wie Bürgergeld vom Jobcenter brauchst Du eine Meldeadresse hier in Deutschland und musst natürlich in Deutschland sein, dann kann es ab dem Monat der Antragstellung bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen Leistungen geben.
In Bezug auf Bürgergeld musst Du in Deutschland leben, eine Meldeanschrift haben, arbeitsfähig und bedürftig sein.
Wenn es um Kindergeld für einen zurückliegenden Zeitraum von bis zu 6 Monaten geht, muss man auch hier in Deutschland gemeldet gewesen sein und dann kann es bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen auch rückwirkend Kindergeld für max. 6 Monate geben.
Das wäre dann der Fall, wenn das Kind noch minderjährig wäre, oder das Kind unter 25 und z.B. in Ausbildung oder Studium und man noch kein Kindergeld beantragt hätte.
Dann könnte Anspruch auf Kindergeld für rückwirkend max. 6 Monate bestehen, wenn das Kind z.B.volljährige Kind schon 5 Monate in Ausbildung oder Studium ist, dann wäre für diesen Zeitraum die Voraussetzungen erfüllt und es gäbe bei Antragstellung rückwirkend für diesen Zeitraum Kindergeld nachgezahlt.
In Deutschland droht dir auf jeden Fall nichts wegen der nicht-Meldung in Serbien. Ob du dir dort deswegen Ärger einhandelst, interessiert die deutschen Behörden nicht.
Kindergeld kann zwar bis zu 6 Monaten rückwirkend gewährt werden, aber nur wenn während dieser Zeit die Voraussetzungen erfüllt waren. Das dürfte während des Aufenthalts in Serbien nicht der Fall gewesen sein.
Vorraussetzungen erfüllt waren was meinen sie genau ich bin deutsche Staatsbürgerin