Resseling?

3 Antworten

Es gibt kein "Kleingewerbe", sondern nur das Gewerbe.

Und das musst Du anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, also vom ersten Tag an, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Du bist minderjährig, also brauchst Du das Einverständnis Deiner Eltern und die Genehmigung des Familiengerichts, einen Businessplan und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Jetzt ist aber meine Frage ab wann ich ein Kleingewerbe anmelden muss

Du musst dein Gewerbe (ein "Kleingewerbe" gibt es weder im Gewerbe- noch im Steuerrecht) ab dem ersten Tätigwerden anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

ich bin 17

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

für das Jahr 2024 muss ja keine Steuern zahlen solange mein Gewinn unter 11:604€ liegt.

Das ändert nichts an der Anmeldepflicht und auch nichts an den Abgabepflichten der Erklärungen, beispielsweise der Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Gewerbeanmeldung ist Pflicht - und geht erst ab 18. Ausnahme: das Familiengericht erklärt dich auf Antrag für voll geschäftsfähig. Dazu müsstest du aber auch einen Wirtschaftsplan haben und auch wissen, wie man "Resseling" richtig schreibt.