Rechtslage kann sie auch deswegen verurteilt werden?

2 Antworten

Sie würde wegen uneidlicher Falschaussage, oder bei Vereidigung wegen Meineides, angeklagt und verurteilt werden.


rolf4566545 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 20:07

ja wegen den stalking vorwürfen aber es geht noch um die drohgung kann man sagen da sie bei den ganzen Sachen gelogen hat das sie auch bei der Drohung gelogen hat ?

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Ja deswegwn kann sie verurteilt werden:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Bei dem Prozess ist ja ein Vertreter der Staatsanwaltschaft dabei, den kann man dann gleich "anschieben".

Außerdem hat sie mir im Rahmen des Stalkings vorgeworfen, dass ich ihr Morddrohungen gemacht habe. Dafür gibt es ebenfalls keine Beweise. Sie hat dies vor einem Amtsgericht unter einer eidlichen Versicherung ausgesagt.

Das ist natürlich ein schweres Geschütz, wenn allerdings die Stalkingsache in die Hose geht, wirft das kein gutes Licht auf ihren Eid. Das wäre zumindest ein Anlass für den Richter sie nochmal ordentlich "ins Gebet" zu nehmen. Bei solchen Gelegenheiten ist schon so mancher zusammengeklappt.