rechts vor links.. bei waldwegen?

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Nein Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)§ 8 Vorfahrt

1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 

1.

wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

2.

für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Wenn du auf einer Vorfahrtstraße bist, natürlich nicht.

Wenn es ein reiner feld- waldweg ist, auf dem ich auch bin, würde ich rechts fahren lassen. Kann ja nicht schaden


KevinHP  26.08.2024, 16:21

Auf Feldwegen herrscht untereinander Rechts vor Links, das ist also korrekt. :)