Rechtliches (Sachbeschädigung)?

5 Antworten

Sachbeschädigung oder in Folge von Fehlbehandlung kaputt gegangen? Dann würde ein Anspruch auch Schadensersatz bestehen.

Wenn das Teil einfach so kaputt geht, schuldet sie dir nichts.

Das hängt mal stark von Schaden und Ursache ab.

Das ist ein rein privatrechlicher Fall, wo Du wenig Chancen hast, weil ihr vorher nicht vertraglich und schriftlich ausgemacht wurde, wer in Falle eines Schadens haftet. Du bist allerdings schon extrem geldgierig, wenn Du von einer "alten Bekannten" Geld verlangst. Bedenke einmal, wenn Du das Gerät in dieser zeit selbst verwendet hättest: Dann wäre es genauso kaputt gegangen. Wenn Du so ein Risko nicht eingehen willst, dann verleihe nie wieder etwas ohne einen schriftlichen Leihvertrag. Ich kann Dir aber vorhersagen, daß Dein Bekanntenkreis dann sehr überschaubar werden wird. Dein Ansinnen, rechtliche Schritte gegen eine "alte Bekannte" einleiten zu wollen, halte ich persönlich schon fast für unmoralisch und asozial.


PickiPie 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 14:39

Was hat das denn bitte mit geldgierig oder asozial zu tun, wenn man aus Freundlichkeit einer DAMALIGEN Bekannten (Keine Freundin oder dergleichen) borgt, das bei mir mit Sicherheit NICHT kaputt gegangen wäre, weil es immer an einem sicheren Ort stand und technisch noch komplett in Ordnung war und dieses einfach ersetzt haben will? SIE macht es kaputt und ist nicht bereit mich dafür zu entschädigen und ICH soll asozial sein? Frag ich mich eher wie solche Menschen in ihrem Umfeld ankommen, die soetwas noch rechtfertigen bzw gutheißen wenn jemand fremdes Eigentum beschädigt und keinerlei Anstand hat dafür aufzukommen.

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Jo3591  29.08.2024, 14:43
@PickiPie

Tut mir Leid, daß Du das so emotional kommentierst, aber ich kann es trotzdem unter Leuten, die ganz normal und friedlich in einer Gesellschaft zusammenleben, nicht nachvollziehen. Asozial ist für mich im Sinne der ursprüngliche Bedeutung jemand, der sich außerhalb der Gemeinschaft stellt, und das sehe ich hier.

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PickiPie 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 14:57
@Jo3591

Kein Grund zum Mitleid, Gemeinschaft bedeutet für mich Respekt vor anderen und deren Eigentum-besitzen leider viele auch nicht mehr. Sich ein neues Gerät um 400-500€ anschaffen zu müssen, ist für manch einen eben leichter als für andere-für mich ist es viel Geld das ich aufgrund einer anderen Person erneut aufbringen muss und das hat nichts mit Gier zu tun. Alles Gute🙏🏻

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Wenn der Schaden durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist, haftet der Entleiher gesetzlich nicht (§ 602 BGB).

Ob man das auch moralisch in Ordnung findet, steht auf einem anderen Blatt.

Ist der Schaden dagegen durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstanden, wäre die Forderung von Schadenersatz möglich.

Das wäre dann aber ggf. ein Fall für seine Versicherung, nicht jedoch für deine.

Welche Versicherung von dir sollte überhaupt dafür aufkommen?

Wenn sie es kaputt gemacht hat schuldet sie dir Schadenersatz. Dafür wäre IHRE Privathaftpflicht zuständig (sofern dort geliehene Sachen versichert sind und sie den Schaden versehentlich verursacht hat).

Nun musst du halt deine Ansprüche ihr gegenüber geltend machen. Zur Not vor Gericht, falls sie sich weigert zu zahlen.