Recht, den Laden zu betreten?

14 Antworten

Kann ich morgen wieder in den Laden gehen

Hausfriedensbruch fällt unter das Strafgesetz.

Im Strafrecht findet sich der Schutz des Hausrechts insbesondere in § 123 Absatz 1 StGB [Strafgesetzbuch] wieder. Danach macht sich derjenige wegen Hausfriedensbruch strafbar, der in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein sonstiges befriedetes Besitztum eines anderen eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich nicht nach Aufforderung des Berechtigten entfernt. In einem solchen Fall kann der Hausherr sein Recht auch notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchsetzen.

Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/hausrecht

Du musst einen Kassierer nicht in deine Taschen schauen lassen. Allerdings hat der Mitarbeiter das Hausrecht und darf dir daher auch Hausverbot erteilen (was er offensichtlich getan hat). Wenn du da noch einmal hingehst, kann man dich deswegen anzeigen.

Auch wenn man Mitarbeiter nicht in die Tasche schauen lassen muss: oft ist das die bessere Alternative, wenn man nichts zu verbergen hat. Eine mögliche Folge, wenn man es nicht tut, bekommst du jetzt zu spüren. Eine andere wäre, dass man die Polizei ruft. Die darf das nämlich.

ich möchte gerne wissen, ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, meine Tasche auf Verlangen einer Kassiererin in einem Lidl-Supermarkt zu öffnen. 

Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Bei einem Verdacht kann man allerdings dann auch die Polizei rufen.

Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzu­lässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Kunden brauchen einer solchen Aufforderung nicht nachzukommen, auch dann nicht, wenn ein Hinweisschild im Geschäft auf die Durchführung von Taschen Kontrollen verweist. Wer an der Kasse oder am Ausgang aufgefor­dert wird, seine Tasche zu öffnen, sollte auf das Verbot hinweisen. Wenn das Personal dennoch darauf besteht, sollten Kunden die Kontrolle zulassen und sich hinterher bei der Geschäftsführung beschweren.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/taschenkontrollen-im-supermarkt-das-muessen-sie-akzeptieren-das-nicht-10406

Wollen Kunden sich nicht in die Tasche schauen lassen, ist dies kein Grund, um ihnen ein Hausverbot zu erteilen. Anderes gilt bei überführten Ladendieben: Gegen sie kann ein Geschäftsinhaber ein Hausverbot in sämtlichen Filialen verhängen. Missachtet der Betreffende dieses Verbot, macht er sich des Hausfriedensbruchs strafbar.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/taschenkontrollen-im-supermarkt-das-muessen-sie-akzeptieren-das-nicht-10406

Du kannst also morgen wieder hingehen.


HfPol110  13.08.2024, 22:28

Würde ich Widersprechen. Ein Hausverbot ist an keinerlei rechtliche Hürden gebunden. Daher kann es immer und ohne Grund ausgesprochen werden.

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Kessie1  13.08.2024, 22:33
@HfPol110
Als Privatperson kann man für die eigene bzw. gemietete Wohnung jederzeit und auch ohne konkreten Grund ein Hausverbot erteilen. Bei gewerblich genutzten Gebäuden mit Publikumsverkehr, wie Supermärkten, Restaurants, Clubs oder Bars, muss ein nachvollziehbarer Grund genannt werden. Hier gilt der Gleichstellungsgrundsatz, um Diskriminierung zu verhindern. Gründe können Vandalismus, Diebstahl oder Beleidigung sein. Bei öffentlichen Gebäuden sind die Anforderungen höher: Es muss ein sachlicher Grund vorliegen und der Behördenleiter muss prüfen, ob nicht auch mildere Mittel ausreichen.

https://www.formblitz.de/ratgeber/mietrecht/hausverbot-erteilen-wer-darf-den-zutritt-untersagen

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Nein, du musst deine Tasche nicht öffnen. Taschen durchsuchen darf nur die Polizei. Aber sie können dich festhalten bis die Polizei kommt. Wenn du versuchst zu Fliehen dürfen sie dich auch mit Gewalt festhalten.

Aber jeder Laden darf dir jederzeit ohne jeglichen besonderen Grund verbieten den Laden zu betreten. Das nennt sich Hausrecht. Gilt für alles und überall. Also dürfte der Lidl auch einfach so jedem 2. Kunden Hausverbot erteilen. Ist aber natürlich Quatsch weil sie dann auch ihren Umsatz halbieren würden. Wenn sie aber der Meinung sind du klaust (und das müssen sie dir weder nachweisen noch sonstiges) können sie dir Hausverbot geben.

Das Hausverbot gilt aber natürlich nur für den einen Lidl wenn die Nix anderes sagen. Und das weiß ich nicht ob diese ein Hausverbot über alle Filialen aussprechen dürfen.

Nein. Zwingen kann Dich der Laden nicht. Er kann aber die Polizei rufen und Dich solange festhalten, bis diese eingetroffen ist. Und die Polizei kann dann Deine Tasche durchsuchen.

Und ja, der oder die Mitarbeiter/in übt das Hausrecht aus und kann Dir, theoretisch auch ganz ohne Grund, ein Hausverbot erteilen.