Recht auf das eigene Bild?
Es gibt ja ein "Recht auf das eigene Bild". Ich weiß zwar was das ist, aber ich hatte ein paar Fragen dazu. Man muss ab einer bestimmten Menschenmenge nicht mehr die Gesichter zensieren aber wie sieht das bei kindern/ Babys aus und ab wie vielen Menschen?
Wenn man jetzt 2 Menschen fotografiert, aber von hinten, muss man dann trozdem zensieren?
Das wären meine Fragen dazu, würde mich freuen, wenn mir jemand die beantworten könnte
2 Antworten
Die Ausnahmen vom „Recht am eigenen Bild“ (§ 22 KUG) sind in § 23 KUG geregelt. Für dich relevant ist hier primär Abs. 1 Nr. 2–3.
Entscheidend dafür, ob das Bild einer Person in einer Menschenmenge verbreitet oder zur Schau gestellt werden darf ist nicht, wie viele Personen insgesamt zu sehen sind, sondern wie genau sich die Menschen in das ätherische Gesamtbild einpflegen. Eine pauschale Antwort ist hier daher nicht möglich, letztendlich bedarf es immer einer Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Als Faustregel kannst du aber festhalten, dass der Fokus des Bildes (bspw. eben auf eine bestimmte Örtlichkeit) für einen objektiven Dritten erkennbar sein sollte und abgebildete Personen sich in die Masse einpflegen, sich am Eindruck, den das Bild auf einen Betrachter hat, also nichts wesentliches ändern würde, wenn man sich die Menschen wegdenkt. Darüber hinaus sollten die Personen nicht gezielt zu sehen sein, also nicht gesondert aus der Anonymität „herausstechen“.
LG
hier steht eigentich alles was du dazu wissen musst: https://www.urheberrecht.de/recht-am-eigenen-bild/#Existieren-beim-Recht-am-eigenen-Bild-Ausnahmen