Recht; §265a StGB Erschleichen von Leistungen?

4 Antworten

Ursprünglich bezog sich diese Aussage auf den Fall, dass an Münztelefonen mit gefälschten oder manipulierten Münzen telefoniert wurde und dadurch die eigentlich fällige Gebühr nicht bezahlt wurde.


Rolf42  30.08.2024, 10:22

PS: Früher war an dieser Stelle von einem Fernmeldenetz die Rede, dieser Begriff wurde 1997 durch Telekommunikationsnetz ersetzt.

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Der öffentliche Zweck bedeutet nicht, dass das Netzwerk öffentlich zugänglich sein muss, also z.B. ein WLAN-Hotspot, sondern dass es kein in sich geschlossenes Netzwerk z.B. innerhalb einer Firma sein darf. Oder anders gesagt: Es geht unter anderem um das gewöhnliche Telefon- und Internet-Netzwerk, das jeder nutzt.

https://www.juracademy.de/strafrecht-bt2/erschleichen-leistungen.html

Ja, aber das StGB darf aktualisiert werden wenn es nötig ist, also ja, damit ist WLAN etc. alles inkludiert.

Telefonzellen und Telefonnetze. Früher hat das telefonieren noch Geld gekostet ☺️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schulungen

Knowingbase 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 22:25

Ach so und damals war es möglich damit unfug zu treiben?

Also im Keller mit nem Telefon die Leitung des Nachbarn anzapfen und dann ins Ausland oder 0190er Nummern anrufen?

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