Recht; § 253 StGB Erpressung und § 255 Räuberische Erpressung - Wo liegt genau der Unterschied?
Hallo,
ich schaue mir gerade einige Gesetzestexte an.
in den § 253 StGB Erpressung und § 255 Räuberische Erpressung sind jeweils die Anwendung/Androhung mit Gewalt und die Zueignungsabsicht in den Gesetzestexten aufgeführt. Ich sehe da nicht wirklich einen Unterschied. Kann mir jemand etwas dazu sage
Frage 01:
Worin unterscheiden sich die beiden §?
Frage 02:
Was genau ist ein "empfindliches Übel"?
2 Antworten
https://www.strafrechtsiegen.de/erpressung-als-straftat/
Da steht recht gut beschrieben die Tatbestandserklärung (nehmen oder geben lassen) und die Unterschiede. Theoretisch könnte man allein zu deiner Frage ein Buch schreiben, deshalb nur eine kurze Antwort.
Und auch zur zweiten Frage bleibt mir nichts anderes übrig als die Definition aus juracademy.de zu geben.
Empfindlich ist das Übel dann, wenn es bei objektiver Beurteilung und der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Betroffenen geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem mit der Drohung erstrebten Verhalten zu bestimmen.
Stichwort ist Einzelfallbetrachtung.....