Realschulabschluss nachholen?

3 Antworten

Sowas ist immer erlaubt. Du kannst auch während deiner Ausbildung, die Abendschule besuchen, dann hast du alles gleichzeitig. Du musst es nur zeitlich irgendwie hinbekommen und die Fächer und Themen sind mega Easy.

Wenn du bestimmte Vorraussetzungen erfüllst, kannst du automatisch nach deiner Ausbildung den Realschulabschluss bekommen.

Die Vorraussetzungen sind vom Bundesland abhängig.


AdelinaTR 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 15:35

Ich wohne in NRW und habe kein Abschluss. Aber ich will es nachhollen. Geht es überhaupt?

MSAExtern  22.09.2024, 15:42
@AdelinaTR

-In einem anerkannten Ausbildungsberuf wird mit dem Berufsschulabschluss ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben.

-Mit einer Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 und einer bestandenen Berufsabschlussprüfung kann der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) zuerkannt werden, wenn die notwendigen Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Wer neben den vorgenannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreicht hat, erwirbt darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

-Die notwendigen Englischkenntnisse sind nachgewiesen

durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule – auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums) oder

durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, der mindestens 80 Unterrichtsstunden umfassen muss oder

durch das KMK-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung (KMK-Stufe II) auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder

durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat auf der Stufe B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder

durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).

Alle Informationen sind von diesem Link:

https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/schulrecht_schulorganisation_abschluesse_sprachen/anerkennung_von_bildungs_und_berufsnachweisen/abschluss_der_sek-1/index.html