Radiofunkbeitrag und rückwirkende Befreiung?
Guten Tag,
nach langem hin und her bezüglich des Radiofunkbeitrags wird nun von mir verlangt für Beiträge zu zahlen, die vor dem 05.21 zustande gekommen sind, da sie länger als 3 Jahre zurückliegen. Nun in meinem Fall war ich noch Schülerin und lebte bei meinen Eltern die Bürgergeld empfangen haben. Die Wohnung wurde dann mit erreichen des 18. Lebensjahres auf mich angemeldet, weswegen auch Beiträge von diesen Zeiträumen von mir verlangt werden. Ich hatte tatsächlich aber nie einen Brief von ihnen bekommen und wurde erst Anfang dieses Jahres darauf aufmerksam gemacht. Nach einem Telefonat wurde mir dann gesagt ich solle meine Geburtsurkunde schicken, was ich dann auch tat. Nachdem ich keine Rückmeldung mehr bekam lief der Zeitraum für die rückwirkende Befreiung ab. Nun wollte ich mich informieren ob ich den Beitrag zahlen muss oder ob es andere Möglichkeiten in meinem Fall gibt.
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
Du wirst doch als Schülerin wohnhaft mit deinen Eltern deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen gedeckt haben.
Deine Eltern sollten also unter 25 Jahren auch für dich im besagten Zeitraum Leistungen vom Jobcenter erhalten haben und unter 25 Jahren gilt die Befreiung die deine Eltern vom Jobcenter für den Rundfunkservice erhalten haben auch für dich.
Hast Du denn diese Bescheide in Kopie schon an den Rundfunkservice geschickt ?
Wende Dich an die Verbraucherzentrale bzw. an einen Anwalt.