Radiofunkbeitrag und rückwirkende Befreiung?

2 Antworten

Du wirst doch als Schülerin wohnhaft mit deinen Eltern deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen gedeckt haben.

Deine Eltern sollten also unter 25 Jahren auch für dich im besagten Zeitraum Leistungen vom Jobcenter erhalten haben und unter 25 Jahren gilt die Befreiung die deine Eltern vom Jobcenter für den Rundfunkservice erhalten haben auch für dich.

Hast Du denn diese Bescheide in Kopie schon an den Rundfunkservice geschickt ?

Wende Dich an die Verbraucherzentrale bzw. an einen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.