Psychiatrie statt Gefängnis?

6 Antworten

Sofern er nach diesen 5 Jahren nicht noch in den normalen Vollzug muss:

Es gibt therapeutisches Angebot wie in jeder Psychiatrie, daran wird er teilnehmen (müssen). Sich an die Tagesabläufe und die Stationsregeln halten, Medikamente einnehmen, regelmäßige Evaluierungen über seinen seelischen Zustand usw.

Danach gibt es mehrere Optionen:

Häufig ziehen Betroffene nach der Entlassung in betreute WGs, v.a. wenn sie weiterhin Unterstützung jedweder Art benötigen oder das familiäre Umfeld keine Möglichkeit bietet, dass er/sie dort leben kann. Es kann auch sein, dass man verpflichtet wird, sich weiterhin bei einer forensischen Ambulanz betreuen und behandeln zu lassen, das wäre dann sozusagen das Äquivalent zur Bewährungshilfe.Mithilfe solcher Einrichtungen und der Mitarbeit des/der Betroffenen kann eine Resozialisierung durchaus gelingen.

Es kommt bei allem natürlich auch auf die Art und Intensität der Erkrankung und die Tat an, die begangen wurde.


Sabina985 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 22:52

Erkrankungen sind: Borderline, Alkoholismus und Depression.

Tatbestand: versuchter Mord, Brandstiftung und Sachbeschädigung.

BartLisaMaggie  03.09.2024, 22:55
@Sabina985

Und du bist aber sicher, dass er/sie diese 5 Jahre bekommen hat, nicht unbestimmte Dauer?

Wenn die Tat unter Einfluss von Alkohol begangen wurde, evtl auch wenn nicht, wird sehr häufig nach Entlassung überwacht, dass kein Rückfall passiert, z.B. mit regelmäßigen Urin-/Bluttests.

Gegen das BL und die Depressionen kann der Richter anweisen, dass man zur weiterführenden Psychotherapie verpflichtet wird.

Sabina985 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 23:06
@BartLisaMaggie

Ja Freiheitstrafe von 5 Jahren und Einweisung in die Psychiatrie.

BartLisaMaggie  03.09.2024, 23:08
@Sabina985

Warte, UND? DAS bedeutet dann dass er oder sie nach 5 Jahren Haft in der JVA zusätzlich in die forensische Psychiatrie muss oder umgekehrt. Das wird dann was länger als nur 5 Jahre

idR. kommt man nach Feststellen der Schuldunfähigkeit(bzw vermindert schuldfähig) aufgrund psychischer Erkrankungen in die forensische Psychiatrie.

Diese ist nicht als Strafe anzusehen sondern als Möglichkeit die Gesellschaft vor weiteren Taten zu bewahren und auf den Patienten therapeutisch einzuwirken.

Heißt am Ende auch dass nicht feststeht wie lange die Person in der Forensischen bleibt.

Erstens wird ein Straftäter in solchen Fällen für eine unbestimmte Zeit in eine Klinik eingewiesen. Die genaue Dauer legen die Ärzte und Therapeuten fest.

Zweitens wird er wie in einer normalen psychiatrischen Klinik Gruppen- und Einzeltherapien mitmachen und evtl. Medikamente einnehmen.


Sabina985 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 22:48

Die Person wurde zu 5 Jahren verurteilt.

AndreH363  03.09.2024, 22:54
@Sabina985

Tatsächlich? Das wäre mir neu, dass das ein Richter entscheidet.

Sabina985 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 23:07
@AndreH363

ja wurde so entschieden

5 Jahre Freiheitsstrafe und Einweisung in die Psychiatrie.

Lubitz12321  04.09.2024, 01:06
@Sabina985
5 Jahre Freiheitsstrafe und Einweisung in die Psychiatrie.

Das geschieht unabhängig voneinander. Die Freiheitsstrafe findet nicht in der Psychiatrie statt.

Lubitz12321  04.09.2024, 01:18
@Sabina985

Andersrum würds für mich keinen Sinn machen.

Da er aber ne Haftstrafe erhalten hat wurde ihm keine eingeschränkte Schuldfähigkeit zugeschrieben.

Dass man zu 5 Jahren Psychiatrie verurteilt worden kann, wäre mir neu.

Dann ist er wohl eher zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt worden in einem Gefängnis. Wenn dann im Gefängnis festgestellt wird , das s er schwer psychisch krank ist, kommt er in ein psychiatrisches Gefängnis , die Forensik. Dort wird dann jährlich durch die Ärzte und das Gericht festgestellt, ob er wieder entlassen werden kann, zunächst unter so einer Art Bewährung.


Sabina985 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 21:08

Derjenige lebte schon während der Verhandlung in einer Psychiatrie.

KleverNRW  04.09.2024, 21:25
@Sabina985

Dann ist er wohl direkt für schuldig oder vermindert schuldfaehig erklärt worden wegen psychischer Probleme, und kommt dann in die forensische Psychiatrie , das ist ein Gefängnis in der Psychiatrie . Dort wird dann seine psychische Krankheit behandelt, meistens mit Psychopharmaka . Dann wird eigentlich jährlich überprüft , ob er noch eine Gefahr darstellt oder unter Bewährungsauflagen entlassen werden kann. Ich gehe mal davon aus, dass die entsprechende Strafe in einem normalen Gefängnis 5 Jahre gewesen wäre. In der Forensik kann sich das dann aber durchaus länger hinziehen .

KleverNRW  04.09.2024, 21:41
@Sabina985

Ja, bei verminderter Schuldfähigkeit bekommt er eine Freiheitsstrafe, die wird dann aber wegen der verminderten Schuldunfähigkeit abgemildert. Würde dann hinkommen mit den 5 Jahren. Nach den 5 Jahren braucht er aber eventuell noch ein psychiatrisches Gutachten, um unter Bewährung entlassen zu werden.

Der macht wahrscheinlich Therapie, nimmt an irgendwelchen Beschaeftigungsmassnahmen teil und/oder dreht Daeumchen.

Wie es mit so einem Menschen dann nach 5 Jahren weitergeht, duerfte von med. Gutachten abhaengen, solange nicht noch eine Reststrafe zu verbuessen ist.