Produktreklamation - Garantie vom Händler und Kulanzleistung vom Hersteller doppelt annehmen?

4 Antworten

Wenn sich der Hersteller bereit erklärt, Dir einen neuen Rucksack zu senden, entsteht ein Rückgewährsschuldverhältnis d.h. Du bist verpflichtet, das Erhaltene (den Rucksack) an den Hersteller herauszugeben. Wenn der Hersteller auf die Rückgabe verzichtet, weil ihm dadurch vermutlich noch höhere Kosten entstehen und er mit dem defekten Rucksack nichts anfangen kann, verzichtet er auf die Rückgabe.

Damit ist das Schuldverhältnis beendet und Du hast ja einen neuen Rucksack so wie Du ihn ursprünglich auch wolltest. Welches Rechtsverhältnis willst Du denn dann mit dem Verkäufer abwickeln, wenn du keinen defekten Rucksack mehr hast? Das defekte Teil, das Du aus Kulanz behalten durftest, hat ja mit dem Kaufvertrag zwischen Dir und dem Verkäufer nichts zu tun.

Betrug erfordert einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" näher will ich darauf nicht mehr eingehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)

Badebaumeister 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 13:46

… ich habe dem Hersteller eher eine Spaßmail geschrieben, in der ich auf humorvolle Weise das Produkt bemängelt, allerdings keinen Austausch oder Ähnliches gefordert habe.
Der Hersteller hat aber von sich aus entschieden mir einen neuen Rucksack zuzusenden, ohne den Alten zurückzufordern.

Ich musste dafür nicht explizit zustimmen, einzig und alleine die Adresse habe ich auf Nachfrage mitgeteilt.

Deshalb vermutete ich, dass ich hier nicht von meinem Gewährleistungsanspruch Gebrauch gemacht habe.

Bergfex49  02.09.2024, 13:47
@Badebaumeister

ich unterstelle Dir ja auch keine Betrugsabsicht, versuch(t)e nur auf die von Dir dargestellte Sachlage einzugehen.

Badebaumeister 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 13:55
@Bergfex49

Ja schon klar. Ich bin auch sehr zufrieden mit deiner Antwort. Ist hier tatsächlich für mich die einzige, die mir auch weiterhilft. Es ging ehrlich gesagt mehr um juristische Neugier, als um die tatsächliche Umsetzung solcher „Spielereien“.

Du willst Geld und den Rucksack einsacken?! Also zweimal Leistung erhalten, aber nur einmal bezahlen. Das ist Betrug.


Badebaumeister 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 13:26

Die Frage ist aber in wie weit dies eine Garantieleistung darstellt, wenn ich den Hersteller gar nicht explizit zu irgendetwas aufgefordert, sondern nur den Mangel beschrieben habe.

Ich bin mir ehrlich gesagt nahezu sicher, dass es im juristischen Sinne keinen Betrug darstellt.

Bergfex49  02.09.2024, 13:45
@Badebaumeister

nun ja, eine Garantieleistung kannst Du doch gar nicht mehr in Anspruch nehmen, wenn Du vom Hersteller einen neuen fehlerfreien Rucksack bekommen hast.

miezepussi  02.09.2024, 18:17
@Badebaumeister

Du bist Nahezu sicher, das die Erschleichung einer Leistung legal ist? Das Gesetz zeigst du uns mal.

Klar ist (wäre) das Betrug.


Badebaumeister 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 12:49

Haben sie einen juristischen Hintergrund, um zu dieser Feststellung zu kommen oder ist das eher so ihr Bauchgefühl?

GabbianoNero  02.09.2024, 13:10
@Badebaumeister

Wenn Du einmal kostenlosen Ersatz bekommst und dann (wissentlich, dass Du Ersatz bekommst) zusätzlich das Geld dafür einsacken willst, dann ist das natürlich Betrug.

Du bekommst den reklamierten Artikel ersetzt.
Wenn Du Ersatz in Form eines neuen Rucksacks kriegst, dann ist die zusätzliche Auszahlung des Kaufbetrages doch eine Rechnung, die nicht aufgeht - oder siehst Du das anders...?

Badebaumeister 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 13:29
@GabbianoNero

Ja ich sehe das anders. Die Frage ist nämlich inwieweit das Angebot, dass ich nicht von mir aus angenommen habe, eine Garantieleistung darstellt, wenn ich den Hersteller gar nicht explizit zu irgendetwas aufgefordert, sondern nur den Mangel beschrieben habe.

Ich bin mir ehrlich gesagt sogar ziemlich sicher, dass es im juristischen Sinne keinen Betrug darstellt. Aber eben nicht ganz.

Nichtsdestotrotz: ich glaube da ist ein Fachforum die bessere Anlaufstelle. Dennoch danke für deine Überlegungen. : )

GabbianoNero  02.09.2024, 13:47
@Badebaumeister

Genau genommen ist das Geschäft / der Händler Dein Ansprechpartner, weil Du mit DEM einen Kaufvertrag geschlossen hattest.

Nun hast Du Dich direkt an den Hersteller gewendet und das Produkt reklamiert. Kann man machen - nicht verboten.

Wenn der Hersteller nun diese Reklamation auf dem direkten Weg aus der Welt schaffen möchte und Dir anbietet, einen neuen Rucksack zu senden, ist der Garantiefall damit erledigt.

Wenn Du wissentlich dieser Reklamations-Behandlung des Herstellers auch vom Händler Entschädigung einforderst und Dir bspw. das Geld auszahlen lässt, dann ist das Betrug.

Und ich könnte mir vorstellen, dass der Hersteller dem Händler eine Nachricht schickt, dass die Reklamation "Badebaumeister" auf dem direkten Weg behandelt und die Ware kostenlos versendet wurde.

Ob Du Dein Vorgehen nun für richtig und statthaft ansiehst, das ist Deine Sache.

Aber den Menschen zu unterstellen, sie wären alle unwissend und kommunizieren nicht miteinander, kann ein Fehler sein, der Dir u.U. eine Anzeige einbringen könnte...

Frag nochmal im "Fachforum" nach, bis Du die Antwort gereicht bekommst, die Du gerne lesen würdest.

Nein, darfst du natürlich nicht...


Badebaumeister 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 12:50

Hast du einen juristischen Hintergrund, um zu dieser Feststellung zu kommen oder ist das eher so dein Bauchgefühl?

Jurafuchs  02.09.2024, 12:51
@Badebaumeister

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, das du einfach zweimal das Geld einsacken kannst? Denkst du wirklich, Händler und Hersteller sprechen nicht miteinander?

Badebaumeister 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 12:53
@Jurafuchs

Ich würde nur einmal das Geld einsacken ; ) Ich frage lieber anderswo nach. Trotzdem danke für die Gedanken zu dem Thema.

Badebaumeister 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 12:59
@Jurafuchs

Hast du einen juristischen Hintergrund, um zu dieser Feststellung zu kommen oder ist das eher so dein Bauchgefühl?