Problem mit Hasen?
Zwei Bekannte von mir müssen leider aus ihrer Wohnung ausziehen und haben auch schon eine neue Wohnung gefunden. Einziges Manko, sie dürfen dort keine Haustiere halten. Nun sind Beide im Besitz eines Hasen (in etwa 4 Jahre alt). Nun ist die Frage was sie am besten mit dem Tier tun sollen. Ins Tierheim geben, wollen Sie das Tier nicht. Sie gedenken übernächstes Wochenende mich zum Hasenbraten mit Rotkohl und Knödel einzuladen. Ist aber ein 4 Jahre altes Tier nicht mittlerweile zu alt zum verzehren, bzw. ob dessen Fleisch nicht zu zäh ist.
Danke ;-)
3 Antworten
Kaninchen sind Kleintiere, die darf der Vermieter nicht untersagen.
Das ist nichtig.
Geht in den Paulanergarten feiern!
Hatte mich schonmal darüber informiert da ich selbst Kaninchen besitze und sie nicht abgeben möchte, tatsächlich geht es bei dem Haustier Verbot nur um größere Tiere also Hund und Katze.Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Ziervögel und Kaninchen sind trotzdem erlaubt. Theoretisch können auch Kleintiere verboten werden aber auch nur mit einem drifftigen Grund zb. dass das Tier Schöden in der Wohnung anrichtet wie Tapete abreißen Böden zerkratzen usw. oder wegen starkem Geruch,nicht nur weil der Vermieter keine Tiere mag. Ich hatte meine Kaninchen früher auch drinnen die haben nie irgendwas kaputt gemacht, klar haben sie Krallen aber die sollten jetzt nicht so scharf sein dass sie Parkett zerkratzten und Tapeten zerstören ist eher was für Katzten. Was Geruch aus der Wohnung angeht auch eher unwahrscheinlich sofern das Klo regelmäßig gereinigt wird. Also nein Kaninchen können in der Wohnung nicht verbietet werden da man sie ja im Käfig halten kann was man aber nicht sollte. Es reicht das Kaninchen stubenrein zumachen in dem man ihnen beibringt aufs Katzenklo zu gehen gibt viele Videos wie man das macht, manche sind sogar von sich aus schon sehr stubenrein, zumindest waren/sind meine das von anfang an schon gewesen. Deine Bekannten müssen sich also keine Sorgen machen darüber, auch nicht darüber dass der Vermieter das mitbekommt dass das Tier frei rumläuft, er ist zwar Besitzer der Wohnung allerdings darf der auch nicht einfach wie er will in die Wohnungen gehen damit würde er sich nur strafbar machen.
Es sind keine Hasen sondern Kaninchen. Hasen und Kaninchen sind völlig unterschiedliche Arten. Die Haltung von Kleintieren kann nicht verboten werden. Kaninchen kann man mitnehmen
Man dürfte solche Tiere ohne sachkundenachweis eigentlich auch nicht einfach schlachten.