Probezeit nach Festeinstellung?
Hallo Zusammen,
Ich wurde von meinem Betrieb zweimal befristet angestellt. Nur soll ich unbefristet übernommen werden aber erneut mit 6 Monaten Probezeit.
Ist das Rechtens?
Vielen Dank und ein Schönes Wochenende :)
2 Antworten
Ist das Rechtens?
Kann es u.U. sein.
https://www.humanresourcesmanager.de/arbeitsrecht/wann-ist-die-probezeit-verhaeltnismaessig/
Die Probezeit in deinem Arbeitsvertrag hat keine juristische Auswirkung.
Deine Kündigungsfrist wird von vornherein länger sein.
Etwas anderes bewirkt eine Probezeit ja nicht.
Nein, eine Probezeit gibt es nur einmal. Auch wenn sie im Folgevertrag wieder drin steht.
Die Probezeit würde auch nur eine verkürzte Kündigungsfrist bewirken, nix anderes. Aber das geht bei deinem neuen Vertrag nicht.
Wenn du die Befürchtung hast das du einfach wieder gekündigt werden kannst: Nein, du arbeitest schon länger als 6 Monate im Betrieb, da wirkt das Kündigungsschutzgesetz.
Eine jetzt vereinbarte Probezeit ist total wirkungslos.
Aber dann ist das meine 3 Phase Probezeit. Das ist doch nicht normal.