PRobezeit?

3 Antworten

Von Experte Hexle2 bestätigt

Die neue Probezeit ist voellig unsinnig, weil sie keinen Einfluss auf den Kuendigungsschutz hat (hat eine Probezeitvereinbarung sowieso nicht) und eine zweiwoechige Kuendigungsfrist nur waehrend einer hoechstens sechsmonatigen Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhaeltnisses zulaessig ist. Die hast du aber laengst rum.

Es kann dir also voellig egal sein, ob da etwas von einer Probezeit im neuen Vertrag steht oder nicht.


pedro2023 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 11:18

Zählt die minijob auch in der Probezeit?

Ist die volle Stelle nicht eine andere Arbeitsverhältnis?

DerCaveman  30.08.2024, 11:24
@pedro2023

Beim Kuendigungsschutz geht es um die Dauer der Betriebszugehoerigkeit. Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz gibt es immer erst ab dem 7. Monat und auch dann nur bei entsprechender Betriebsgroesse (mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter). Du bist schon laenger als 6 Monate dort beschaeftigt. Die Zeit im Minijob zaehlt mit.

Die Uebernahme von einem Minijob in ein Vollzeitarbeitsverhaeltnis ist auch kein neues Arbeitsverhaeltnis. Du bleibst ja beim gleichen Arbeitgeber.

Kann bei einem Wechsel von Minijob auf Vollzeit eine erneute Probezeit vereinbart werden?

Nein, eine erneute Probezeit kann bei einem Wechsel von Minijob auf Vollzeit nicht vereinbart werden. Schließlich würde eine erneute Probezeit gegen den Grundsatz bzw. den Sinn der Probezeitregelung bei Beschäftigungen sprechen. Eine Probezeit dient dem Zweck, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Gelegenheit zu verschaffen, den Vertragspartner erproben zu können. Insbesondere für den Arbeitgeber ergibt sich durch die Probezeit die Chance, das Beschäftigungsverhältnis leichter beenden zu können. Auch bei einem Minijob darf die Probezeit im Übrigen nicht länger als sechs Monate dauern. Bei einem Wechsel vom Minijob zur Vollzeit kann nach Ablauf eines halben Jahres keine erneute Probezeit vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung wäre rechtswidrig, da lediglich ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt wird.

https://www.wirtschaftswissen.de/personalmanagement/arbeitsrecht/arbeitsverhaeltnis/minijobs-vollzeitbeschaeftigung-nach-geringfuegiger-beschaeftigung/

Die Probezeit beginnt mit dem neuen Arbeitsvertrag meines Wissens nach erneut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

DerCaveman  30.08.2024, 11:25

Und was bewirkt so eine Probezeit dann deines Wissens?