PRobezeit?
Ich habe in eine Firma als minijobler für einem Jahr gearbeitet und jetzt haben sie mich in vollzeit genommen.
In meine vollzeit stelle habe jetzt 1 Mounat verbracht und habe in meinem Arbeitsvertrag die probezeit wird 6 mounate sein.
Ich habe genau das gleiche stelle von minijob ist dir probe zeit für mich beendet
3 Antworten
Die neue Probezeit ist voellig unsinnig, weil sie keinen Einfluss auf den Kuendigungsschutz hat (hat eine Probezeitvereinbarung sowieso nicht) und eine zweiwoechige Kuendigungsfrist nur waehrend einer hoechstens sechsmonatigen Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhaeltnisses zulaessig ist. Die hast du aber laengst rum.
Es kann dir also voellig egal sein, ob da etwas von einer Probezeit im neuen Vertrag steht oder nicht.
Beim Kuendigungsschutz geht es um die Dauer der Betriebszugehoerigkeit. Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz gibt es immer erst ab dem 7. Monat und auch dann nur bei entsprechender Betriebsgroesse (mehr als rechnerisch 10 Vollzeitmitarbeiter). Du bist schon laenger als 6 Monate dort beschaeftigt. Die Zeit im Minijob zaehlt mit.
Die Uebernahme von einem Minijob in ein Vollzeitarbeitsverhaeltnis ist auch kein neues Arbeitsverhaeltnis. Du bleibst ja beim gleichen Arbeitgeber.
Die Antwort ist korrekt. Es handelt sich nicht um ein anderes Arbeitsverhältnis, das bestehende Arbeitsverhältnis wird nur zu anderen Bedingungen (Vollzeit statt Minijob) fortgesetzt. Dein AG hatte doch genug Zeit, Deine Leistung zu "erproben" und ist ja anscheinend zufrieden.
ᐅ Von Minijob auf Vollzeit (gleicher Arbeitgeber) - was beachten?
Nein, eine erneute Probezeit kann bei einem Wechsel von Minijob auf Vollzeit nicht vereinbart werden. Schließlich würde eine erneute Probezeit gegen den Grundsatz bzw. den Sinn der Probezeitregelung bei Beschäftigungen sprechen. Eine Probezeit dient dem Zweck, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Gelegenheit zu verschaffen, den Vertragspartner erproben zu können. Insbesondere für den Arbeitgeber ergibt sich durch die Probezeit die Chance, das Beschäftigungsverhältnis leichter beenden zu können. Auch bei einem Minijob darf die Probezeit im Übrigen nicht länger als sechs Monate dauern. Bei einem Wechsel vom Minijob zur Vollzeit kann nach Ablauf eines halben Jahres keine erneute Probezeit vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung wäre rechtswidrig, da lediglich ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt wird.
Die Probezeit beginnt mit dem neuen Arbeitsvertrag meines Wissens nach erneut.
Die Probezeit beginnt mit dem neuen Arbeitsvertrag meines Wissens nach erneut.
ᐅ Von Minijob auf Vollzeit (gleicher Arbeitgeber) - was beachten?
So viel zu Deinem "Wissen"
Zählt die minijob auch in der Probezeit?
Ist die volle Stelle nicht eine andere Arbeitsverhältnis?