Privatverkäufer gibt Ware nicht und kein Geld zurück?

3 Antworten

Du kannst zur Polizei gehen, mußt dann aber auch mit einer Anzeige rechnen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Habe ich möglicherweise auch einen Grund angezeigt zu werden?

Aber selbstverständlich ist das Handeln mit verschreibungspflichtigen Medikamenten strafbar nach § 95 Arzneimittelgesetz, und kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Knast bestraft werden. Das gilt für den Verkäufer und den Käufer gleichermaßen.
Der Versuch ist bereits strafbar.


Gar nichts kannst du tun. Wer sich auf illegale Geschäfte einlässt muss damit rechnen, übern Tisch gezogen zu werden.