Privatinsolvenz freiwillige Zahlungen leisten?

4 Antworten

Wie werden freiwillige Zahlungen behandelt bzw. an die Gläubiger ausgezahlt?

Gar nicht.
Denn damit kann es sogar passieren dass die Insolvenz scheitert und du am Ende noch eine Anzeige wegen § 283c StGB (Gläubigerbegünstigung) erhältst.

Du kannst und darfst nicht einen Gläubiger mit einer Zahlung bevorzugen, den anderen aber nicht. WENN du Zahlungen leisten willst, dann 50:50 auf jeden Gläubiger (in deinem Fall bei 2 Gläubigern).

Woher ich das weiß:Hobby – Langjährige Inkassoerfahrung.

KidCaprisonne 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 06:58

Hey Com4ny, Danke für deine Antwort. Die freiwillige Zahlung würde ich selbstverständlich dem Insolvenzverwalter überweisen. Das setzte ich voraus. Ich habe noch eine andere Frage. Man hat bei einem Telekommunikationsunternehmen 2 Verträge. 1 Vertrag für die Handyflat, 1 Vertrag für einen Router, den man nicht mehr hat (der Teil eines Internet-Vertrags war, den man nicht mehr hat). Das Telekommunikationsunternehmen wird wegen des Routers wohl nun Gläubiger. Erstreckt sich der Gläubigercharakter nun über alle Verträge, die ich mit dem Unternehmen habe und ich darf die 15€ für meine Handyflat nicht mehr selbst direkt überweisen und muss sie dem Insolvenzverwalter überweisen, damit er sich dem Telekommunikationsunternehmen überweist?? Oder wird hier unterschieden und ich darf diese Zahlungen (die explizit so deklariert sind) auch weiterhin selbst direkt leisten?

Zahlungen an Insolvenzgläubiger solltest Du vorher mit dem Insolvenzverwalter besprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Du selbst darfst keinerlei Zahlungen an die Gläubiger tätigen. Du kannst aber diese Zahlung an den InsolvenzverwalterTreuhänder leisten dann wird die Zahlung an die Gläubiger entspreched quotiert.

Der Insolvenzverwalter zahlt aus der Masse im Rahmen ermittelter Quoten an die Gläubiger; Sie leisten ausschließlich an den Insolvenzverwalter.


KidCaprisonne 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 07:01

Hey schelm1, Danke. Darf ich sie noch etwas fragen? Wie verhält es sich, wenn ich bei einem Telekommunikationsunternehmen 2 Verträge unterhalte. 1 Handyflat und 1 Router-Ratenvertrag (1€ monatlich) und der Router-Ratenvertrag nun Teil der Insolvenz ist? Erstreckt sich der nun entstandene Gläubigercharakter über alle Verträge oder nur über den Router-Ratenvertrag und ich darf die Zahlungen für meine Handyflat weiterhin selbst direkt an das Telekommunikationsunternehmen leisten?

schelm1  31.08.2024, 10:32
@KidCaprisonne

Sie zeigen dem Insovenzverwalter alle Ihre Verbindlichkeiten aus Leistungsverträgen an. Der nimmt die aktuellen Verbindlichketien auf und ermittelt die Quote, anhand derer die Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.

Esd gibt vorrangige Fporderugen wie z.B. Miete, die nicht quotal bedient werden, sondern vorrangig völlständig.

Vergessen Sie da was anzugeben, platzt das Verfahren.

Der Insovenzverwalter wird Sie darüber besonders belehren.

KidCaprisonne 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:59
@schelm1

Ok, wir reden aneinander vorbei, oder ich verstehe sie nicht... Die Miete sind Kosten, die ich im Antrag als Ausgaben angebe, aber Wert, der in die Insolvenz miteinfließen soll. Hätte ich Mietschulden, wäre das was anderes. Ich frage mal anders: Bitte nur antworten, wenn sie es wirklich wissen. Das Telekommunikationsunternehmen ist nun Gläubiger aufgrund des Routers. Aber gilt dieser Gläubigercharakter nun vollumfänglich? Also auch für den Handy-FLATRATE-Vertrag?? Oder gelten die Bestimmungen "keine Zahlung an Gläubiger zur Schuldbefriedung leisten, damit keiner bevorteilt wird" für mich nur bezogen auf die 1€-Router-Schuld?

schelm1  01.09.2024, 11:31
@KidCaprisonne

Ihr Insovenverwlter beantwortet Ihen alle Fragen, dafür wird er schließlich vergütet.