Privatdarlehen und Bürgergeld (Jobcenter)?

2 Antworten

Ich habe jetzt dagegen geklagt

Inwiefern?

Du brauchst einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Ein nachträglich "konstruierter Darlehensvertrag" wird wohl nicht berücksichtigt.

Du kannst aber eine Rückzahlungsvereinbarung mit dem JobCenter treffen, und den Betrag in 6 Monatsraten begleichen. Das ist durch aus mit dem Regelsatz zu praktizieren.


FLONU23 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 14:09

Es ist kein nachträglich konstruierter Vertrag der ist schön länger gemacht worden und meine Mutter hat damals Unterschrieben die ist verstorben mittlerweile.

Nixplan0815  23.09.2024, 14:30
@FLONU23

Hallo. Zunächst einmal, auch wenn man sich nicht kennt, möchte ich Dir mein Beileid ausdrücken. Ferner danke ich Dir für Deine Offenheit.

Verstehe ich das richtig, dass Du damals 1000 Euro von Deiner Mutter geliehen hast, hiervon 350 Euro bereits getilgt wurden und Sie zu Lebzeiten noch 650 Euro hätte bekommen müssen?

Geht die Darlehensgebereigenschaft nun auf jemand anderen über? Dein Vater vielleicht? Falls nicht wärst Du doch, sofern nicht anders vereinbart, nicht mehr rückzahlungspflichtig? Sehe ich das richtig?

Hinweis zu Deinem Vorhaben (Klage):

Hast Du bereits Widerspruch gegen die Entscheidung eingereicht? Wurdest Du denn zu dem Sachverhalt vorher schriftlich angehört? Hast Du Deine Nachweise über die getilgten 350 Euro vorher abgegeben oder direkt nach dem Erstattungsbescheid?

Das sind alles wichtige Fragen, die ich an Deiner Stelle erstmal sortieren und beantworten würde.

Sofort klagen wird schwer. Sofern noch kein Monat nach dem Erstattungsbeschwid vergangen ist empfehle ich Dir zunächst einen fristgemäßen Widerspruch gegen diesen Bescheid. Die Begründung reichst Du dann nach.

Danach solltest Du das Ergebnis abwarten und Weiteres planen.

Alles Gute!

DerHans  23.09.2024, 16:11
@Nixplan0815

Es geht ja darum, dass das JobCenter diese als "ungeklärten Geldeingang" ansieht, und daher einen Teil seiner Leistung erstattet haben will.

Nixplan0815  24.09.2024, 07:54
@DerHans

Das kann es aber nicht ohne Weiteres! Er hat schließlich einen Nachweis, dass ein Teil gezahlt wurde. Was mit dem Rest passierte oder ob die Mutter ihm es unter der Hand wiedergab steht auf einem anderen Blatt.

Es geht hier um dem rechtlichen Umgang damit.

Der Darlehensnehmer hat dem Darlehengeber nachweislich eine Teil zurückgezahlt. Mithin dürfte, sofern die Darlehensgeberin nach dem Ableben keinen Rechtsnachfolger hat, die Restsumme erledigt sein. Damit wäre diese Restsumme tatsächlich anrechenbar.

Ist allerdings der Darlehensnehmer gleichzeitig Erbe der Darlehensgeberin, dann ist das nochmal eine andere Sache....