Privatdarlehen und Bürgergeld (Jobcenter)?
Ich habe einen Bescheid bekommen vom Jobcenter das ich über 1000 € zurück Zahlen muss. Die Begründung ich hätte Einzahlungen getätigt auf das Bankonto und die werden als Einnahmen gewertet. Ich habe denen erklärt das ich ein Privatdarlehen bekomme habe von meinen Eltern um meine Schulden zu tilgen. Über 1 Jahr wurde es mir bewilligt. Es stand dort es liege keine Darlehensvertrag vor und Rückzahlungsmodeliäten etc. Ich habe dann diesen Vorgelegt und alles Widerlegt und Beweise das ich bereits 350€ zurückgezahlt habe an meine Eltern. Diese Schrieben es sei ein Scheingeschäft. Moment abzüglich meiner Schulden und Miete habe ich Minus 90 zur Verfügung. Also gewährten Banken und Meine Eltern mir Stundungen. Ich habe jetzt dagegen geklagt habe Chancen
2 Antworten
Ich habe jetzt dagegen geklagt
Inwiefern?
Du brauchst einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Ein nachträglich "konstruierter Darlehensvertrag" wird wohl nicht berücksichtigt.
Du kannst aber eine Rückzahlungsvereinbarung mit dem JobCenter treffen, und den Betrag in 6 Monatsraten begleichen. Das ist durch aus mit dem Regelsatz zu praktizieren.
Hallo. Zunächst einmal, auch wenn man sich nicht kennt, möchte ich Dir mein Beileid ausdrücken. Ferner danke ich Dir für Deine Offenheit.
Verstehe ich das richtig, dass Du damals 1000 Euro von Deiner Mutter geliehen hast, hiervon 350 Euro bereits getilgt wurden und Sie zu Lebzeiten noch 650 Euro hätte bekommen müssen?
Geht die Darlehensgebereigenschaft nun auf jemand anderen über? Dein Vater vielleicht? Falls nicht wärst Du doch, sofern nicht anders vereinbart, nicht mehr rückzahlungspflichtig? Sehe ich das richtig?
Hinweis zu Deinem Vorhaben (Klage):
Hast Du bereits Widerspruch gegen die Entscheidung eingereicht? Wurdest Du denn zu dem Sachverhalt vorher schriftlich angehört? Hast Du Deine Nachweise über die getilgten 350 Euro vorher abgegeben oder direkt nach dem Erstattungsbescheid?
Das sind alles wichtige Fragen, die ich an Deiner Stelle erstmal sortieren und beantworten würde.
Sofort klagen wird schwer. Sofern noch kein Monat nach dem Erstattungsbeschwid vergangen ist empfehle ich Dir zunächst einen fristgemäßen Widerspruch gegen diesen Bescheid. Die Begründung reichst Du dann nach.
Danach solltest Du das Ergebnis abwarten und Weiteres planen.
Alles Gute!
Es geht ja darum, dass das JobCenter diese als "ungeklärten Geldeingang" ansieht, und daher einen Teil seiner Leistung erstattet haben will.
Das kann es aber nicht ohne Weiteres! Er hat schließlich einen Nachweis, dass ein Teil gezahlt wurde. Was mit dem Rest passierte oder ob die Mutter ihm es unter der Hand wiedergab steht auf einem anderen Blatt.
Es geht hier um dem rechtlichen Umgang damit.
Der Darlehensnehmer hat dem Darlehengeber nachweislich eine Teil zurückgezahlt. Mithin dürfte, sofern die Darlehensgeberin nach dem Ableben keinen Rechtsnachfolger hat, die Restsumme erledigt sein. Damit wäre diese Restsumme tatsächlich anrechenbar.
Ist allerdings der Darlehensnehmer gleichzeitig Erbe der Darlehensgeberin, dann ist das nochmal eine andere Sache....
Es ist kein nachträglich konstruierter Vertrag der ist schön länger gemacht worden und meine Mutter hat damals Unterschrieben die ist verstorben mittlerweile.