Post vom Gericht?
Hallo zusammen 👋
Ich habe eine Frage, und zwar in einem Ermittlungsverfahren bekommt ein Bekannter schon jetzt über die offizielle Gerichtspost schon Rechnungen vom gegnerischen Anwalt und vom Gericht .
Ich habe nur ein wenig Ahnung aber doch etwas , meiner Meinung nach ist es doch überhaupt nicht zulässig, schon im Ermittlungsverfahren, wenn noch gar nicht feststeht , ob die Person schuldig ist (was sie meiner Meinung nach nicht ) schon irgendwelche Rechnungen für Irgendwas zu schicken , es sei denn man ist so dumm und bezahlt die .Aber in der offiziellen GERICHTSPOST ? Das kann doch niemals rechtmäßig sein oder ?
2 Antworten
Zivilrechtliche Forderungen kann man jederzeit an jemanden richten :)
Überlasse es dem Bekannten zu reagieren.
rufe betreffender Stelle an und frag ob das seine Richtigkeit hat denn es hat schon Fälle gegeben wo Trittbrettfahrer einfach Rechnungen schickten um betrugsmäßig abzuzocken