Polizei?

2 Antworten

Außerdem will er sowieso keine Anzeige machen

Eine Strafanzeige hier nicht erforderlich, da bereits eine Ermittlungsbehörde Kenntnis von dem Vorfall hat (§ 160 StPO). Wenn überhaupt, dann will die Person keinen Strafantrag stellen. Auch dieser wäre hier aber sowieso nicht notwendig, da es sich um ein Offizialdelikt handelt (§§ 224 I Nr. 4, 230 StGB), entsprechend wird von Amts wegen ermittelt.

wieso die meinen Ausweis dokumentiert haben und alles aufgeschrieben haben

Du warst anwesend, kennst den Geschädigten und kommst ggf. als Zeuge in Betracht. Insofern müssen natürlich auch deine Personalien festgestellt werden.

Könnte ich jetzt irgendein Brief oder zu einer Verhörung kommen

Dich als Zeuge vorzuladen, ist hier von Seiten der Polizei oder StA aus, erst einmal nicht notwendig, da du bereits vor Ort Angaben zu der Sache gemacht hast und nicht zu erwarten ist, dass dir plötzlich noch mehr einfällt. Allenfalls wenn es zu einer Anklage kommen sollte, würde man dich ggf. vor Gericht nochmal anhören wollen – was aber natürlich bei der dürftigen Täterbeschreibung sehr unwahrscheinlich ist.

Meine Angst ist nur das meine eltern das erfahren

Warum denn das bitte? Ein Freund von dir wurde angegriffen, warum sollen deine Sorgeberechtigten hiervon nichts wissen?

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Anonym007267 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 10:33

seine Eltern mussten ihn ja vom Krankenhaus abholen. Aber meine sind da Extrems streng wenn sie nur das Wort Polizei hören. Danke für deine Antworten. Also du denkst da wird nichts mehr passieren.

ruhrgur  21.09.2024, 10:38
@Anonym007267

Wenn außer der Anzahl der Täter und ihrer Hautfarbe nichts bekannt ist, wird man diese auch nicht mehr ermitteln können, solange nicht zufällig eine Personengruppe die exakt auf diese Beschreibung passt unmittelbar nach der Tat und in direkter Nähe zum Tatort der Polizei in die Arme läuft.

Du solltest aber bitte keine Angst haben, mit deinen Eltern über derartige Dinge zu sprechen. Stell dir mal vor, dir wäre etwas derartiges passiert – du hast dich in der Situation nicht falsch verhalten und dies werden deine Eltern auch hoffentlich verstehen.

Das wäre schon möglich

Bei einer Schweren Körperverletzung wie hier liegt im Gegensatz zur einfacher Körperverletzung ein "Offizielles Interesse" vor. Das Heißt die Behörden Müssen ermitteln. Da das ganze aber gegen unbekannt geht ist fraglich ob da was bei rauskommt.

Sollten die Täter allerdings ermittelt werden wirst du wahrscheinlich als Zeuge aussagen müssen


HfPol110  21.09.2024, 10:36

dann ist ja gut, dass keine schwere Körperverletzung vorliegt.

NicoNRW  21.09.2024, 10:49
@HfPol110

Dann halt eine gefährliche Körperverletzung meine Güte... sie haben den Typen zusammengewixt also ist es natürlich keine einfache Körperverletzung mr Oberschlau

HfPol110  21.09.2024, 10:56
@NicoNRW

Das eine ist ein Verbrechen (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) und das andere ein Vergehen (meist Geldstrafe oder geringe Bewährungsstrafe).

Im übrigen wird es nicht zur gef KV weil sie ihn „zusammengewixt“ haben, sondern alleine aus dem Fakt, dass sie gemeinsam gehandelt haben.
Hätte ihn einer „zusammengewixt“ wäre das eine normale KV und hätten ihm drei gemeinsam nur blaue Flecke beschert, wäre das dennoch die gef KV.

Und das hat nichts mit Klugscheissen zu tun. Du sagst einfach falsche Dinge, die man korrigieren muss.

NicoNRW  21.09.2024, 11:00
@HfPol110

Ebenso wie du

Auch bei 1ner Person hätte es eine Schwere Körperverletzung sein können, es kommt nämlich immer darauf an ob bleibende Schäden davon getragen werden. Folgt man deiner Argumentation kann 1 einzelne Person einer anderen keine Schwere oder gefährliche Körperverletzung zufügen das ist schlichtweg Unfug

Auch die Verwendung von möglicherweise eingesetzten Waffen könnte eine Rolle spielen

HfPol110  21.09.2024, 11:02
@NicoNRW

Ja aber ich wende alles auf den Sachverhalt an.
Da steht weder etwas von Waffen noch von bleibenden Schäden. Das ganze spielt einen Tag nach der Ereignissen und ich glaube man wüsste, wenn der Geschädigte sein Gehör oder das Augenlicht auf mindestens einem Auge verloren hätte (auch die anderen Alternativen passen nicht).

Somit ist es mit den vorhandenen Infos schlichtweg falsch zu behaupten, dass eine schwere KV vorliegt, als wäre das ein Fakt.

NicoNRW  21.09.2024, 11:07
@HfPol110

Du gehst also davon aus das eine Gruppe jemanden zusammenschlagen kann ohne das dieser bleibende Schäden davon trägt? Nun gut in 1nem von 100 Fällen mag das zutreffend sein. Ansonsten haben wir wohl unter dem Begriff "Zusammengeschlagen" ziemlich unterschiedliche Vorstellungen

HfPol110  21.09.2024, 11:34
@NicoNRW

Also ich habe schon viele Schlägereinen aufgenommen und in keiner hatte jemand bleibende Schäden, die auf eine schwere Körperverletzung hindeuten würden.

Somit, nein das kommt nicht oft vor. Und ich weiß sehr wohl, was es bedeutet zusammengeschlagen zu werden.

Wir brauchen da auch nicht weiter drüber sprechen. Keine schwere KV, das war das einzige was ich verbessern wollte.