PKW fährt Minderjähriges Kind in verkehrsberuhigter Bereich an. Was nun?
Hilfe.
Mein 2 Jähriges Kind wurde von einem PKW in verkehrsberuhigter Bereich angefahren. Das Kind ist zum Glück leicht Verletzt (Kopf gegen Stoßstange gestoßen, Flecken ans Gesicht und Blut Innenmund), müsste zum Krankenhaus, Polizei hat ein Unfallbericht geschrieben.
Meine Frage: wie geht es jetzt weiter? Was kann ich machen? Ich will das nicht so liegen lassen, da der Fahrer wollte mich Teilschuld machen und anstatt sich um verletztes Kind zu kümmern, hatte er Zeugen gesucht und Telefonnummer ausgetauscht. Das hat mich als Vater sehr verletzt.
Danke im Voraus.
5 Antworten
Hey!
Als allererstes kann ich deine Gefühle verstehen und es tut mir Mega leid.
Ich würde dir jetzt empfehlen einen Anwalt für Verkehrsrecht zu holen und zu klagen, fordere eventuell auch noch von der Polizei eine Kopie des Unfallberichtes an.
Ebenfalls empfehle ich dir, mit deiner und der Versicherung des Fahrers Kontakr aufzunehmen…
Aber das wichtigste ist, hilf deinem Kind, was ich aber glaube das du tun wirst da ich es spüre, dass du ein verantwortungsvoller Vater bist!
Also vom Fahrer die KFZ bei dir die Privathaftpflicht, die helfen dir ! Falls du was brauchst , melde dich bei mir ! :D
Die Privathaftpflicht ist nicht dafür zuständig. Der Fragesteller hat keinen Dritten geschädigt!
In Ordnung. Aber dann wäre es gut, wenn du hier keine Falschaussagen triffst.
Du hast auch eine teil schuld wegen Aufsichts Pflicht außer frau/andere kinder oder freunde haben gerade aufgepasst dann sind die jenigen teil schuld (außer u 18)
Im Verkehrsberuhigter Bereich? Glaube ich nicht. Hier lasse ich die Kinder spielen, ist ja dafür gedacht oder? Fußgänger*innen haben Vorrang und dürfen verkehrsberuhigte Bereiche in ihrer ganzen Breite benutzen. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern, wenn nötig, muss gewartet werden.
Du als Vater hast die Aufsichtspflicht und somit dafür zu sorgen, das dein Kind weder sich noch andere schädigt oder gefährdet.
Somit hättest du aufpassen müssen, das dein Kind nicht auf die Straße läuft!
Wenn der Fahrer 7 km/h, also Schrittgeschwindigkeit gefahren ist, so wie es zulässig ist, Trift ihn keine Mitschuld. Das Gegenteil zu beweisen sollte sehr schwer werden, da eine objektive einschätzung der Geschwindigkeit keine Beweiskraft hat.
Sei froh, das dein Kind keine bleibenden schäden erlitten hat. Solltest du vor Gericht ziehen und der Richter eine Aufsichtspflicht Verletzung deinerseits feststellen, besteht die Chance, das sich auch das Jugendamt dafür interessiert und schaut, ob für in der Lage bist dein Kind zu beaufsichtigen.
Fußgänger*innen haben Vorrang und dürfen verkehrsberuhigte Bereiche in ihrer ganzen Breite benutzen. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern, wenn nötig, muss gewartet werden.
Bedeutet nicht, das Kinder zwischen stehenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn rennen dürfen
Das wiederum hast du nicht geschrieben. Desweiteren muss dein Kind ja irgendwie ohne Vorwarnung vor das Fahrzeug geraten sein
Nochmal einlesen, was verkehrsberuhigter Bereich bedeutet
In einer verkehrsberuhigten Zone sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen hier spielen, allerdings dürfen Fußgänger ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Fußgänger müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte.
Es gibt einen Grund, warum in solchen Bereichen Schrittgeschwindigkeit herrscht. Kids dürfen dort auch auf die "Fahrbahn" rennen, auf selbiger auch Fangen, Verstecken, Gummitwist oder Ball spielen. Sie müssen nur beiseite gehen, wenn jemand durch möchte.
Kfz Fahrer sind zu besonderer Vorsicht aufgerufen, eben weil hier Kids auch mal überall rumrennen.
Im verkehrsberuhigten Bereich (ausgeschilderte "Spielstraße"?!) sollte es schwer für ihn werden, seine Schuld auf Andere abzuwälzen. Wenn die Polizei etwas fit ist, haben die den schon darauf aufmerksam gemacht.
Aber klar, wenn du da Bedenken hast, mit anwaltlicher Unterstützung fühlt man sich da wohler.
Nimm Kontakt mit der Versicherung des Autofahrers auf und frage nach der Höhe des Schmerzensgeldes. Wenn dir das zusagt: nimm es.
Falls nicht, müsstest du eine Klage einreichen.
Hey, Ich danke dir für deine Antwort und Mitleid. Was meinst du mit meiner Versicherung? Privathaftpflicht oder KFZ Versicherung? In dem Fall waren wir Fußgänger.