Pfefferspray?

3 Antworten

Dieses sollte zugelassen sein, auf der Rückseite sollte Tierabwehrspray o.ä.draufstehen.

Sofern es eine Kennzeichnung als Tierabwehrspray trägt, ja, darf man. Aber Achtung: in Waffenverbotszonen, von denen es immer mehr gibt, ist auch das Mitführen eines Tierabwehrsprays verboten.

Mfg