Persönliche Haftung bei UG als Gesellschafter?

2 Antworten

Ein Gesellschafter haftet zwar nicht strafrechtlich für Verfehlungen des Geschäftsführers/Vorstandes, kann aber im Fall von Nachschusspflichten (z.B. bei Steuerrückständen oder Verschuldung der UG/GmbH/AG) durchaus finanziell (im Rahmen seines Geschäftsanteiles) in die Pflicht genommen werden.

Strafzahlungen werden jedoch in der Regel dem verantwortlichen Geschäftsführer - persönlich - auferlegt. Da muss man sich - bevor man pauschal eine Aussage trifft allerdings den Bescheid, der die Strafzahlung einfordert genau ansehen.

Wenn die UG tot wäre müsste sie liquidiert werden. Solange dies nicht geschehen ist gelten sämtliche unternehmerischen Pflichten.

nein, der Geschäftsführer haftet voll. Sofern keine Strafbaren vorgänge da waren gibt es keine Durchgriffshaftung für die Gesellschafter.