Persönliche Haftung bei UG als Gesellschafter?
Hallo,
ist man als UG Gesellschafter (nicht Geschäftsführer - Anteil 20%) persönlich Belangbar für die Fehler des Geschäftsführers?
Konkret: Die UG ist bereits seit langem "tot" also keine Aktivität mehr. Daher wurden auch keine Steuererklärungen mehr abgegeben (Trotz mehrmaliger Hinweise). Jetzt mahnt das Finanz- und Ordnungsamt mit Strafgeldern. Kann der Geschäftsführer nun verlangen, dass man als Gesellschafter mit 20% Anteil auch 20% an der Strafe übernehmen muss? Oder ist man als Gesellschafter dafür nicht belangbar und dies fällt nur auf den Geschäftsführer (mit 80% Anteilen) zurück?
Vielen Dank für alle Antworten.
2 Antworten
Ein Gesellschafter haftet zwar nicht strafrechtlich für Verfehlungen des Geschäftsführers/Vorstandes, kann aber im Fall von Nachschusspflichten (z.B. bei Steuerrückständen oder Verschuldung der UG/GmbH/AG) durchaus finanziell (im Rahmen seines Geschäftsanteiles) in die Pflicht genommen werden.
Strafzahlungen werden jedoch in der Regel dem verantwortlichen Geschäftsführer - persönlich - auferlegt. Da muss man sich - bevor man pauschal eine Aussage trifft allerdings den Bescheid, der die Strafzahlung einfordert genau ansehen.
Wenn die UG tot wäre müsste sie liquidiert werden. Solange dies nicht geschehen ist gelten sämtliche unternehmerischen Pflichten.
nein, der Geschäftsführer haftet voll. Sofern keine Strafbaren vorgänge da waren gibt es keine Durchgriffshaftung für die Gesellschafter.