Parkverbotsschild / Halteverbot / Abschleppen auf Privatgrundstück?

4 Antworten

Auf dem eigenen Grundstück hat man Hausrecht und darf natürlich auch bestimmen ob, bzw. wer wo wie wann Fahrzeuge abstellen darf.

Natürlich kann man dann Fahrzeuge auch abschleppen lassen. Das muss man aber erstmal selbst bezahlen. Und wenn der Gegner sich weigert, die Kosten zu übernehmen, dann bleibt nur der Weg vor Gericht. Das Risiko liegt also erstmal bei der Hausverwaltung auf den Kosten sitzen zu bleiben + den ganzen Aufwand.

Es ist daher fraglich, ob die Hausverwaltung ihre Anordnung auch entsprechend vollends durchziehen wird. Vielleicht ist auch erstmal nur Ziel für Abschreckung zu sorgen, damit das Treiben reduziert wird. Dann wäre das ganze quasi ein Bluff.

Einfache Antwort - ja. Sofern diese Flächen seitens der Eigentümer nicht gewidmet bzw. als Stellflächen explizit bestimmt wurden, ist ein Abstellen von Fahrzeugen oder sonstige Inanspruchnahme durch Dritte verbotene Eigenmacht und kann durch Abschleppen auf Kosten des Störers geahndet werden. Im Wiederholungsfall kann das zur Kündigung des MV führen.

Theoretisch ja. Das mit den Kosten ist halt immer eine Sache. Wenn das Fahrzeug da nur kurz steht zum Ausladen von Einkäufen ect. wird sowieso keiner was sagen.

Vor dem Haus liegt der Fußweg und dann kommt die öffentliche Straße.

Die Hausverwaltung hat kein Recht, da Verkehrschilder aufzustellen. Daher auch kein Recht parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.