ParkverbotRecht / Anwalt?

3 Antworten

Das Schreiben würde von einer Behörde kommen, wenn dein Fahrzeug auf öffentlichem Straßenland falsch geparkt worden wäre.

Davon ist hier aber keine Rede. Vielmehr soll dein Auto verbotenerweise auf einem Privatgrundstück geparkt worden sein. Für die Verfolgung solcher Verstöße ist keine Behörde zuständig, das kann nur auf privatrechtlichem Wege geschehen.

Anders als eine Behörde kann ein privater Parkplatzbesitzer (und auch dessen Anwalt) nicht einfach eine Strafe gegen den Autofahrer festsetzen. Er kann aber von dem Autofahrer verlangen, ihm zu unterschreiben, dass er nie wieder auf diesem Privatgrundstück parken wird. Er kann auch verlangen, dass der Autofahrer verspricht, eine Strafe zu zahlen, wenn er doch noch einmal dort parkt.

Genau das macht der Anwalt des Parkplatzbesitzers mit diesem Brief: Er verlangt, dass eine solche Erklärung unterschrieben und übersandt wird.

Leider wird der Anwalt der Parkplatzbesitzers nicht kostenlos tätig. Er verlangt eine Gebühr von 220 €, und diese Gebühr will er von dir, weil du sein Tätigwerden letztlich veranlasst hast. Ob die Höhe dieser Gebühr in Ordnung ist, kann ich als Nichtjurist nicht sagen. Du könntest dir einen Anwalt nehmen, um die Gebühr prüfen zu lassen. Nur wird dein Anwalt natürlich auch nicht kostenlos tätig ...

Zuerst einmal in Zukunft nur dort parken, wo es erlaubt ist.

Und das ist auch kein Strafzettel, sondern ein Brief vom Rechtsanwalt. Der Parkplatzeigentümer will, dass das in Zukunft nicht mehr vorkommt. Und der Betrag sind die Kosten für die Arbeit des Anwaltes

Das ist auch kein Bußgeldbescheid einer Behörde, sondern eine private anwaltliche Unterlassungserklärung mit Verweis auf Besitzstandstörung. Du hast auf einem privaten Parkplatz oder vor einer Privatausfahrt geparkt. Wie man auf den Fotos auch eindeutig sehen kann. Die Kosten resultieren aus dem Abschleppen und der Beauftragung des Anwalts. Und ja, das wirst du zahlen müssen. Ob du die Unterlassungserklärung so abgeben solltest oder nicht, fragst du einen Anwalt deiner Wahl. Hinweis: Billiger als die genannte Summe wird es in keinem Fall.