Parkplatzproblem?

5 Antworten

Wenn du nichts Schriftliches hast, wirst du wohl leer ausgehen. Ausserdem müsstest du ja Mietverträge schriftlich kündigen, zumindest nach Schweizer OR. Wenn das so in DE auch ist, hast du nie die 72 besessen. Dann wäre es einfach eine Absprache zwischen dir und der anderen Mietpartei gewesen. Die Verwaltung spielt dabei keine Rolle, solange keine Fragen oder Beschwerden zu bearbeiten sind.

Dir wird nicht viel übrig bleiben, als die neue Mietpartei zu fragen. Aber was auf dem Papier steht, wird hier sicherlich richtiger sein.

 Ich möchte auf der 72 bleiben, weil es vom einparken her viel einfacher für mich ist.

Genau das Gleiche denkt sich wohl der neue Mieter auch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Nein, die Absprache galt mit dem alten Mieter, schriftlich nichts vereinbart nun gilt was Vertrag ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast mit dem vorherigen Mieter ja nur untereinander getauscht, obwohl im Mietvertrag ein anderer Stellplatz festgelegt ist.

Es zählt was im Mietvertrag schriftlich festgelegt ist. Deshalb hat der neue Mieter Anspruch auf seinen Stellplatz Nr. 72.

Nein. Dein Platz ist die 71, fertig.


Sany1900 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 17:22

Gibt es dafür eine rechtliche Begründung? Denn der neue Mieter und der Hausverwalter wirken sehr Korinthenkackerig

LottoOtto99  03.09.2024, 17:22
@Sany1900

Deinen Mietvertrag. Die 71 war immer dein Parkplatz, du hast halt nur den Parkplatz des Mieters der 72 genutzt und dieser deinen.

Sany1900 
Beitragsersteller
 03.09.2024, 17:23
@LottoOtto99

Kleines Missverständnis. 71 steht in meinem Mietvertrag und 72 nutze ich seit über zehn Jahren.

PolluxPM  03.09.2024, 17:36
@Sany1900

Weil Du lt. Mietvertrag einen Platz 71 gemietet hast, ein anderer den 72. Verträge sind einzuhalten. Deine Absprache mit dem Vormieter war zu keinem Zeitpunkt bindend, denn der alte Mieter hätte ohne Einverständnis seines Vermieters und Du ohne das Deines nicht die Plätze im Vertrag tauschen können. Wenn es hätte richtig sein sollen, hätte jeweils Euer Mietvertrag geändert werden müssen!

Wenn der alte Mieter Dir seinen Wohnungschlüssel da ließ und Du bei ihm baden durftest, und er bei Dir duschen kam, weil ihr unterschiedliche Bäder habt.... dann heißt das nicht, dass der neue das fortsetzen muss!