Parkplatzproblem?
Ich habe 2013 einen Parkplatz angemietet und mit meinen Nachbarn getauscht. In meinem Mietvertrag steht Nummer 71 aber genutzt habe ich bisher Nummer 72. Dies habe ich auch mündlich 2013 dem Hausverwalter mitgeteilt und er war damit okay. Jetzt hat der Mieter, der mein Parkplatz genutzt hat Gekündigt und es ist ein neuer Mieter da. Er will jetzt auf der Nummer 72 parken, weil er die gemietet hat. Ich müsste dann wieder auf die 71 gehen, den ich ja ursprünglich angemietet habe. Mein Hausverwalter will jetzt von diesem angeblichen mündlichen Gespräch nichts mehr wissen beziehungsweise kann sich nicht mehr erinnern. Ich möchte auf der 72 bleiben, weil es vom einparken her viel einfacher für mich ist. Habe ich eine Chance, den Platz zu behalten?
5 Antworten
Wenn du nichts Schriftliches hast, wirst du wohl leer ausgehen. Ausserdem müsstest du ja Mietverträge schriftlich kündigen, zumindest nach Schweizer OR. Wenn das so in DE auch ist, hast du nie die 72 besessen. Dann wäre es einfach eine Absprache zwischen dir und der anderen Mietpartei gewesen. Die Verwaltung spielt dabei keine Rolle, solange keine Fragen oder Beschwerden zu bearbeiten sind.
Dir wird nicht viel übrig bleiben, als die neue Mietpartei zu fragen. Aber was auf dem Papier steht, wird hier sicherlich richtiger sein.
Ich möchte auf der 72 bleiben, weil es vom einparken her viel einfacher für mich ist.
Genau das Gleiche denkt sich wohl der neue Mieter auch.
Nein, die Absprache galt mit dem alten Mieter, schriftlich nichts vereinbart nun gilt was Vertrag ist.
Du hast mit dem vorherigen Mieter ja nur untereinander getauscht, obwohl im Mietvertrag ein anderer Stellplatz festgelegt ist.
Es zählt was im Mietvertrag schriftlich festgelegt ist. Deshalb hat der neue Mieter Anspruch auf seinen Stellplatz Nr. 72.
Nein. Dein Platz ist die 71, fertig.
Gibt es dafür eine rechtliche Begründung? Denn der neue Mieter und der Hausverwalter wirken sehr Korinthenkackerig
Deinen Mietvertrag. Die 71 war immer dein Parkplatz, du hast halt nur den Parkplatz des Mieters der 72 genutzt und dieser deinen.
Kleines Missverständnis. 71 steht in meinem Mietvertrag und 72 nutze ich seit über zehn Jahren.
Weil Du lt. Mietvertrag einen Platz 71 gemietet hast, ein anderer den 72. Verträge sind einzuhalten. Deine Absprache mit dem Vormieter war zu keinem Zeitpunkt bindend, denn der alte Mieter hätte ohne Einverständnis seines Vermieters und Du ohne das Deines nicht die Plätze im Vertrag tauschen können. Wenn es hätte richtig sein sollen, hätte jeweils Euer Mietvertrag geändert werden müssen!
Wenn der alte Mieter Dir seinen Wohnungschlüssel da ließ und Du bei ihm baden durftest, und er bei Dir duschen kam, weil ihr unterschiedliche Bäder habt.... dann heißt das nicht, dass der neue das fortsetzen muss!
Falsch, die 71 steht sogar im Mietvertrag