Ordnungswiedrigkeit, trotzdem polizei?

3 Antworten

Schwarzfahren ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit nach dem OwiG, sondern eine Straftat nach § 265a StGB.

Da du eine Straftat begangen hast, musst du natürlich eine Stellungnahme schreiben.


Dkdndnxn 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 19:54

Man, wie unnötig von mir damals. Danke!

Schwarzfahren ist keine Kleinigkeit für die Bundespolizei. Ja du musst dafür eine schreiben


Dkdndnxn 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 19:37

Dankeschön

Jemand der Straftaten bagatellisiert ("Nur Schwarzgefahren") sollte sich das mit der Polizei eventuell nochmal überlegen.

Wie auch immer: Damit dass du schwarzgefahren bist hast du schonmal eine Straftat begangen. Wenn die das mit "strafauffällig" meinen, dann müsstest du auch eine Stellungnahme schreiben.