Ordnungswiedrigkeit, trotzdem polizei?
Hey, hab mich bei der Bundespolizei beworben aber bin vor 2 Jahren schwarzgefahren. Dort steht wenn man mal strafauffällig geworden ist muss man eine Stellungnahme schreiben. Aber es war ja ,,nur“ schwarzfahren, muss ich deswegen trotzdem eine Stellungnahme schreiben oder nicht ?
3 Antworten
Schwarzfahren ist in Deutschland keine Ordnungswidrigkeit nach dem OwiG, sondern eine Straftat nach § 265a StGB.
Da du eine Straftat begangen hast, musst du natürlich eine Stellungnahme schreiben.
Schwarzfahren ist keine Kleinigkeit für die Bundespolizei. Ja du musst dafür eine schreiben
Jemand der Straftaten bagatellisiert ("Nur Schwarzgefahren") sollte sich das mit der Polizei eventuell nochmal überlegen.
Wie auch immer: Damit dass du schwarzgefahren bist hast du schonmal eine Straftat begangen. Wenn die das mit "strafauffällig" meinen, dann müsstest du auch eine Stellungnahme schreiben.