Ordnungsamt gibt Tatbestand & Daten an Nachbarn weiter?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt den Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Der scheint hier, nach der Schilderung, nicht eingehalten worden zu sein.

Du hast das Recht zur Beschwerde, schreibe also den Datenschutzbeauftragten der Kommune an und bitte um Auskunft zum Vorgehen der Mitarbeiter und zur Rechtmäßigkeit der Maßnahme.

Wende dich an den Datenschutzbeauftragten deines örtlichen Ordnungsamtes, schildere den Sachverhalt und lasse dir die Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe nennen. Dieser wird dann wahrscheinlich feststellen, dass es keinen berechtigten Grund dafür gab, den Nachbarn sämtliche Details des Falls zu schildern, nur um in Erfahrung zu bringen, wo man dich antreffen könnte. Als Folge ist die Behörde dann zur Selbstanzeige bei deinem Landesdatenschutzbeauftragten verpflichtet.

Irgendwie ist das Verfahren ja in Gang gekommen: KFZ Kennzeichen, Halteranfrage, Adresseermittlung - dann kommt in der Regel zunächst erstmal Briefpost, bevor das Ordnungsamt persönlich vorbei kommt.

Manchmal gibt es auch einen roten Aufkleber ans Auto.

Damit hast du mE bereits einiges ignoriert. Nach Ablauf TüV plus x kann das Ordnungsamt meines Wissens das Auto als Schrott entsorgen lassen sofern es im öffentlichen Verkehrsraum steht.

Wenn es auf dem Gelände deines Onkels steht - solltest du die Beziehung zum Onkel wieder überdenken.

Ob die MA vom Ordnungsamt nun Grenzen überschritten haben? Keine Ahnung.

Das Klingeln bei den Nachbarn bestimmt noch nicht. Die Frage nach Kenntnis deines Namens und oder deines Autos - bestimmt auch noch nicht. Könnte der Tatsache geschuldet sein, dass du an der Meldeadresse nicht deinen überwiegenden Aufenthalt hast.

Je länger sie dich suchen - desto teurer wird deine Rechnung. Von daher würde ich mir deine weiteren Schritte überlegen.


FuriousPete332 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 13:04

Also es steht zwar auf einem Betriebsgelände, allerdings ist nicht nur das Fahren eines Autos mit abgelaufener Hu eine OW sondern auch die Anmeldung. Also macht es keinen Unterschied obs aufm Parkplatz steht oder aufm Betriebshof. Das hat schon alles seine Richtigkeit, und ja natürlich habe ich Post etc. von denen ignoriert um Zeit zu gewinnen die Mängel zu beheben. Hab ich nun davon..
Nur finde ich es nicht recht, das ich für Gesetzesverstöße zur rechenschafft gezogen werde, und beamte machen dürfen, was sie wollen. Habe eben nochmals mit meinem Nachbarn telefoniert, die wollten nicht wissen wo ich bin, sondern lediglich die Kennzeichen "entwerten".
Dies bekräftigt mich in meiner Annahme, dass die hier sowas von gegen die DSGVO verstoßen haben, noch weiter.

kabbes69  16.09.2024, 18:28
@FuriousPete332

Wo es steht - macht schon ein Unterschied..Wenn es auf dem Gelände des Onkels steht, hat sie Polizei dort keine Handlungsmöglichkeiten.. Ich kann ein abgemeldetes Auto ja auch in meiner Garage stehen lassen

Wie hoch ist also die Wahrscheinlichkeit, dass du ausgerechnet auf der Fahrt zu Hause zur Werkstatt des Onkels angezeigt, erwischt wurdest..

Für den Rest müsste man das Polizei/Ordnungsgesetz einschließlich Verwaltungsvorschriften deines Bundesland lesen bzw. kennen

Vom Grundgedanke würde ich dazu tendieren dein des Datenschutzes wiegt hier geringer wie das Wohl der Allgemeinheit.

Zuständig wäre meines Erachtens auch der Datenschutzbeauftragte des Landes, der der Behörde ist hier raus.

Wahrscheinlich war es ein DSGVO-Verstoß, den Zettel abfotigrafieren zu lassen, nur es ist den Aufwand nicht wert. Es gibt keine Geldstrafen für Behörden, d.h. die bekommen maximal einen bösen Brief vom Datenschutzbeauftragten. Und der Schadenersatz, der dir evtl. zusteht, dürfte nahe Null sein, weil dein Nachbar jetzt weiss das du den TÜV überzogen hast, das wird die Kosten, um das vor Gericht durchzusetzen, weit übersteigen.


FuriousPete332 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 13:07

Okay also halte ich fest, rechtliche Schritte sind quasi sinnlos.
Jedoch steht einer Beschwerde über die Vorgehensweise der Kollegen nichts im Wege.
Ein Schwacher trost wenn man bedenkt, was das bei anderen Leuten für eine Rufschädigung bedeuten könnte.
Bei mir nicht der Fall. Gott sei dank..

iQa1x  16.09.2024, 13:11
@FuriousPete332

Das Problem ist halt, das die DSGVO zwar immateriellen Schadenersatz wie bei Rufschädigung vorsieht, du das irgendwie nachweisen musst. Wenn die Daten nur ein dir bekannter Kollege hat, ist halt nicht viel Schaden passiert.

PS: Ich bin kein Fachmann. Wenn man sich aber die lächerlichen Schadenersatzbeträge für die Veröffentlichung von Daten in anderen Fällen anschaut, ahne ich, das da nicht viel zu holen ist.

FuriousPete332 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 13:14
@iQa1x

Verstehe.. Trotzdem Danke. Klingt auf jedenfall so, als hättest du dich mit dem Thema mehr beschäftigt als ich. Daher wirds wohl beim Beschwerde Brief bleiben.

Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass deine Nachbarn dein Auto kennen und wenn das dann entsiegelt vor der Tür steht, weiß jeder Bescheid , auch ohne das das OA etwas gesagt hat.

Die Datenschutzverordnung gilt ferner für digital verwaltete Daten, was hier ja auch nicht der Fall ist.


FuriousPete332 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 13:32

Das sich unsere Datenschutzgesetze nur auf digitale Daten beziehen, halte ich für sinnfrei. Wo würden wir denn da hin kommen....

Still  16.09.2024, 13:39
@FuriousPete332

Die DSGVO bezieht sich darauf. Natürlich gibt es noch andere Dienst-Vorschriften die das regeln.