Online AU wird nicht anerkannt, Arbeitgeber droht mit Anzeige?

3 Antworten

Halt Arbeitsgericht dann. Kannst Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Dafür brauchst du keinen Anwalt. Der Richter entscheidet das dann. Üblicherweise eher zu Gunsten des Arbeitnehmers.


UnknownUser293  04.09.2024, 15:47

Das Arbeitsgericht kümmert sich um arbeitsrechtliche Belange. Das hier ist Strafrecht.

LeWoltaire  04.09.2024, 15:48
@UnknownUser293

Er hat ja gar keine Urkundenfälschung gemacht. Also kann er Gegenanzeige wegen Falschanzeige in den Raum stellen.

UnknownUser293  04.09.2024, 15:50
@LeWoltaire

Das behauptet er gerade. Wir wissen es letztendlich nicht. Die falsche Verdächtigung setzt voraus, dass der AG wider besseren Wissens handelt.

LeWoltaire  04.09.2024, 15:51
@UnknownUser293

Wieso schreibt er keinen Widerspruch. Wenn der andere das aufrecht erhält, dann kommt das irgendwann in Betracht.

UnknownUser293  04.09.2024, 15:53
@LeWoltaire

Bei einem Strafverfahren? Das macht keinen Sinn. Das ist keine verwaltungsrechtliche Frage. In so einem Fall schaltet man in der Regel einen Anwalt ein und redet auch nicht mit der Polizei.

LeWoltaire  04.09.2024, 15:55
@UnknownUser293

Dazu muss doch erst mal was von der Polizei kommen. Die Fragen in dem Fall auch rück. Der Staatsanwalt muss sich dafür interessieren usw...

UnknownUser293  04.09.2024, 15:56
@LeWoltaire

In dem Fall wartet man einfach ab, ob etwas kommt. Wie gesagt, einen Widerspruch reicht man da nicht ein. Und sofern er sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, muss er sich doch ohnehin keine Sorgen machen.

LeWoltaire  04.09.2024, 16:09
@UnknownUser293

Yup. Aber eigentlich hat er ein Arbeitsrechtliches Problem. Was die Urkundenfälschung betrifft ist sie dann unecht, wenn die Identität des Ausstellers getäuscht wurde. Kennzeichnend ist das Vorliegen einer Identitätstäuschung (BGHSt 1, 118, 121; 33, 159). Dies ist wohl nicht der Fall.

UnknownUser293  04.09.2024, 16:14
@LeWoltaire
Dies ist wohl nicht der Fall.

Du, das ist mir schon bewusst. Aber zwischen Wahrheit und Lüge besteht oft ein Unterschied. Die meisten Leute geben Sachen auf Teufel komm raus nicht zu, bis sie vorm Anwalt sitzen. Aus Scham oder aus sonstigen Gründen. Daher meine Frage unten.

LeWoltaire  04.09.2024, 16:17
@UnknownUser293

Hier muss er sich ja nicht schämen. Kann er ja erzählen… Warum isser nich zum Hausarzt. Der kann doch sowas auch ausstellen und ihn an den Psychologen überweisen.

Mach mal halblang. Die erste Frage, die du uns hier EHRLICH beantworten solltest: Nehmen wir mal an, es würde gar nicht um dich gehen, sondern um A. A ist Gärtner. Hat A sich der Urkundenfälschung strafbar gemacht, ja oder nein? Gib einfach das wieder, was der Wahrheit entspricht.

Wenn A sich nicht der Urkundenfälschung strafbar gemacht hat, hat A auch NICHTS zu befürchten.

Zu dem Rest: Erstberatung beim Anwalt wäre doch eine Idee, kostet dich vielleicht 80-100 Euro und der informiert dich über alles. Erstmal würde ich aber Ruhe bewahren. Du kannst beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, der dir evtl. ausgestellt wird. Der Vorteil ist, dass du dann für ca. 15 Euro einen Beratungstermin beim Anwalt bekommst.