Obdachlos mit 18...?

3 Antworten

Es ist komplett verantwortungslos und rechtswidrig von deinem Jugendamt, dich an deinem 18. Geburtstag auf die Straße zu setzen.

Hast du einen Antrag auf §41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige) gestellt oder wurdest zumindest über diese Möglichkeit aufgeklärt?

Wende dich ans Jugendamt. Seit der Gesetzesänderung hast du einen Rechtsanspruch auf eine "come-back" in die Jugendhilfe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ich ahne mir dein Problem, weil auch Jugendhilfe- Kind ohne Eltern etc.

Es gibt tatsächlich Wohneinrichtungen für junge Menschen.

Gibt es einen Ort, der dein so called "Zuhause" ist oder wäre dir egal, wo in Deutschland?

Ich komme aus dem Norden und bei mir gibt es Hilfsangebote. Schreib mir gern eine Privatnachricht hier. :)


paniklama 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:21

Komme aus dem Saarland und würde da auch gerne bleiben aber notfalls würde ich vorrübergehend auch ans ende der welt

Der sozialpsychiatrische Dienst egal in was für ein Bundesland hilft dir dabei

Wenn in Gefahr in Vollzug ist dann wirst du auch sofort aufgenommen auch ohne Krankenversicherung aus Eigenschutz


paniklama 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 12:20

Danke das klingt schonmal gut.