Nur demokratische Parteien zur Wahl?

11 Antworten

Solange eine Partei die Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllt, darf sie zur Wahl antreten. Der Verfassungsschutz kann Parteien beobachten, aber das allein bedeutet nicht, dass diese verboten werden dürfen. Ein Parteiverbot ist rechtlich sehr schwer durchzusetzen, und das auch mit gutem Grund: Die Entscheidung über ein Verbot liegt beim Bundesverfassungsgericht und erfordert den Nachweis, dass die Partei aktiv gegen die verfassungsmäßige Ordnung arbeitet. Durch diese Hürde soll verhindert werden, dass politische Macht missbraucht wird, um missliebige Parteien auszuschließen. Ein solcher Ausschluss könnte sogar die Demokratie untergraben, indem er ein falsches Signal setzt.

LG aus Tel Aviv

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Globalgeschichte/ internationale Politik

Der Verfassungsschutz wird von einem politischen Beamten geleitet, den die Regierung ernennt. diesem die Entscheidung darüber zu überlassen, welche Partei "demokratisch" und welche "undemokratisch" ist, ist insofern eine schlechte Idee. Es sei denn man will eine Scheindemokratie wie in Russland.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.

So paradox es klingen mag, aber es wäre undemokratisch, undemokratische Parteien nicht zuzulassen.

Die Einstufung als Rechts- oder Linksextremistischer Verdachtsfall genügt nicht, um Parteien vom demokratischen Prozess auszuschließen. Selbst die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei genügt dafür alleine nicht - siehe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum NPD-Verbotsverfahren. Die Hürden, eine Partei auszuschließen, sind aus gutem Grund sehr hoch angesetzt.

Die Idee, eine weisungsgebundene Exekutivbehörde über die Zulassung von Parteien entscheiden zu lassen, mutet selbst verfassungsfeindlich an.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

das wäre leider nicht möglich, denn sowas gäbe Mittel zum Machtmissbrauch. Man könnte so z.B. als regierende Partei kurz vor ven Wahlen einfach den Verfassungsschutz anweisen Partei X zu überwachen.

Ferner gab es auch schon, wie gerichtlich im nachhinein festgestellt, unzulässige Überwachungen von einzelnen Politikern - das würde dann auch deren Partei vollkommen zu unrecht auschließen